Rechtsformen

GmbH, UG, GbR, OHG oder doch die Mini-GmbH? Welche Rechtsform ist die Richtige für euer Start-up?

Hier findet ihr einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen und ihre Vor-und Nachteile.

Die Wahl der Rechtsform ist zu Beginn der Gründung eine der wichtigsten Entscheidungen für das Unternehmen. Daraus ergeben sich später persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Doch welche ist die Richtige?

Zunächst einmal gilt es zwischen Rechtformen für Einzelunternehmer, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden.

Einzelunternehmer können Freiberufler, Kleingewerbetreibende oder Kaufmänner sein. Beispielweise Versicherungsvermittler, Kioskbesitzer oder Personen, die freie Berufe wie Arzt oder Anwalt ausüben.

Im weitesten Sinne ist ein Einzelunternehmen jede selbständige Betätigung einer natürlichen Person.

Mögliche Rechtsformen des Einzelunternehmers sind:

  • Freiberufler
  • Kleingewerbetreibender
  • Kaufmann e.K.

Die Einzelunternehmer sind nicht verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen, außer sie sind Istkaufmann gem. § 1 Abs. 1 HGB, sprich sie betreiben ein Handelsgewerbe gem. § 1 Abs. 2 HGB, also einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb z.B. ab einem Umsatz von 600.000 € oder über 5 Angestellten. Wer kein Istkaufmann ist kann sich freiwilig ins Handelsregister eintragen. Durch die Eintragung ins Handelsregister werden die Einzelunternehmer dann automatisch zum Kaufmann, mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Für den Einzelunternehmer ist gesetzlich keine Mindestkapitaleinlage vorgesehen. Die Haftung des Einzelunternehmers bezieht sich auf sein gesamtes Vermögen, hierbei wird nicht zwischen seinem Privatvermögen und dem Betriebsvermögen unterschieden.

Ähnlich verhält es sich bei der Haftung von Personengesellschaften.

Zu diesen zählen die:

Eine Personengesellschaft ist hierbei ein Zusammenschluss von mind. zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes, sprich zum Betreiben eines gemeinsamen Geschäftes. Juristisch gesehen unterscheidet sich die Personengesellschaft darin von der Kapitalgesellschaft, dass sie keine juristische Person ist. Die Gesellschafter sind zugleich Geschäftsführer und haften gemeinschaftlich- auch mit ihrem Privatvermögen. Steuerlich sind Personengesellschaften nicht körperschaftssteuerpflichtig allerdings unterliegen ihre Gewinne bei der Ausschüttung der Einkommenssteuer der jeweiligen Gesellschafter.

Kapitalgesellschaften hingegen gelten rechtlich als juristische Person und es herrscht eine Trennung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern. In der Regel geben die Gesellschafter Geld an das Unternehmen sind aber nicht an der Firmenleitung beteiligt. Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ohne Kapitaleinlage ist nicht möglich, eine persönliche Mitarbeit der Gesellschafter allerdings nicht erforderlich. Die Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt und die Gesellschafter haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen.

Mögliche Formen von Kapitalgesellschaften sind:

Einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen und ihre Besonderheiten findet ihr hier:

Geht man nach der Anzahl von vorhandenen Unternehmen in Deutschland, so erfreut sich die Rechtsform der Einzelunternehmer der größten Beliebtheit in Deutschland. Rund 2 Millionen Einzelunternehmer gab es nach Angaben von Statista im Jahr 2019 in Deutschland, gefolgt von knapp 76.000 Kapitalgesellschaften und ca. 40.000 Personengesellschaften.
Innerhalb der Kapitalgesellschaften zählt vor allem die GmbH zu den beliebtesten Rechtsformen, so gab es allein im Jahr 2020 rund 77.000 GmbH Neugründungen. Zum Vergleich: Es wurden ca. 25.000 UGs und 501 AGs gegründet.

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