Unternehmergesellschaft (UG)

Einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kurz UG, ist eine kleinere Variante der GmbH. Das Stammkapital der UG beträgt im Gegensatz zur GmbH nur 1€, daher wird die UG häufig auch 1-Euro GmbH oder Mini-GmbH genannt. Diese Rechtsform wurde 2008 in Deutschland eingeführt und ist eine Antwort auf die britische Rechtform Limited.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen einer Unternehmergesellschaft als Variante der GmbH finden sich im GmbH Gesetz §5a GmbHG. Dieses besagt, dass eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird die das Mindeststammkapital von 25.000 € einer GmbH unterschreitet als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder „UG (haftungsbeschränkt)“ bezeichnet werden muss. Darüber hinaus darf die Anmeldung der Gesellschaft erst nach vollständiger Einzahlung des Stammkapitals in Form von Bareinlagen erfolgen und es sind gesetzliche Rücklagen zu bilden. Dies gilt solange, bis die UG Stammkapitaleinlagen in Höhe von 25.000 € erreicht, dann ist es möglich die UG in eine GmbH umzuwandeln. Desweiten ist bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen (im Vergleich: bei der GmbH herrscht hier eine dreiwöchige Schonfrist).

Stammkapital

Wie bereits erwähnt ist das Stammkapital der UG auf mindestens 1 Euro festgesetzt. Damit ist es weitaus geringer als die benötigten 25.000 € für eine GmbH Gründung. Allerdings ist hier zu beachten, dass die Gründungskosten das Stammkapital von 1 € in der Praxis überschreiten werden und es somit ratsam ist das Stammkapital höher festzulegen. Des Weiteren sind Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) dazu verpflichtet 25% ihrer Gewinne als gesetzliche Rücklage zu bilden um langfristig das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € zu erreichen.

Haftung

Die Haftung bei einer Unternehmergesellschaft ist wie bei einer GmbH geregelt. Daher, dass eine UG eine Sonderform der GmbH darstellt und somit zu den Kapitalgesellschaften gehört ist ihre Haftung beschränkt. Die Haftung beschränkt sich dabei auf das Gesellschaftsvermögen der UG. Die beteiligten Gesellschafter haften also lediglich mit ihrer Stammkapitaleinlage nicht mit ihrem Privatvermögen.

Gründung der UG (haftungsbeschränkt)

UG Gründung erfolgt ähnlich wie bei der GmbH, mit ein paar Besonderheiten.

1) Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll aufsetzen

Zu Beginn der UG Gründung steht, das Aufsetzen eines Musterprotokolls oder Gesellschaftsvertrag. Das Musterprotokoll ist eine vorgefertigte Version des Gesellschaftsvertrages. Dieses erspart einige Gründungskosten ist allerdings auch universell und nicht individuell anpassbar. Für UGs mit maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer kann das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Allerdings solltet ihr hier beachten, dass jegliche individuelle Anpassungen und Regelungen im Musterprotokoll wegfallen. Wer diese gerne einbauen möchte, der sollte von Beginn an einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen am besten in Zusammenarbeit mit einem Anwalt.

Vorlagen zum gesetzlichen Musterprotokoll findet ihr hier: https://www.musterprotokoll.de/download/

Namensgebung

Um euren Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll aufzusetzen benötigt ihr selbstverständlich einen Namen für eure Firma. Dieser kann frei gewählt werden, sofern er weder bereits vergebend noch irreführend ist. Wichtig ist nur, dass der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ an euren Firmennamen angehängt wird. Diesen Zusatz müsst ihr für alle geschäftlichen Zwecke verwenden.

2) Notarielle Beglaubigung

Gemeinsam mit euren Mitgründern müsst ihr nun den Gesellschaftsvertrag/Musterprotokoll beim Notar beglaubigen lassen. Hierzu wichtig: einen gültigen Personalausweis mitbringen. Mit der notariellen Beglaubigung seid ihr nun eine UG (haftungsbeschränkt) in Gründung.

3) Eröffnung eines Geschäftskontos

Der nächste Schritt ist die Eröffnung eines Geschäftskontos auf den Namen der UG und die Einzahlung des Stammkapitals.

4) Überweisung des Stammkapitals

Auf das Geschäftskonto muss nun das Stammkapital eingezahlt werden, jeder Gesellschafter muss seinen Anteil der Stammeinlage überweisen. Besonders wichtig: Bewahrt den Überweisungsbeleg auf!

5) Eintragung ins Handelsregister

Der Überweisungsbeleg muss in Folge nun dem Notar vorgelegt werden, so dass dieser eure UG anmelden kann. Hierzu benötigt er die Gründungsurkunde, Legitimation der Gesellschafter, Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag und einen Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt dann beim Registergericht des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Sitz der UG ist. Nun dauert es ca. 1-3 Wochen, bis der Eintrag ins Handelsregister vollzogen ist und ihr offiziell eine UG seid.

6) Anmeldung beim Gewerbeamt

Nun folgt noch die Anmeldung beim lokalen Gewerbeamt.

7) IHK/HWK Anmeldung

Nachdem eure UG im Handelsregister eingetragen wurde erhaltet ihr einen Brief von der Industrie und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer. Dort werden noch weitere Angaben von euch verlangt und ihr seid nun mit eurer UG offiziell Mitglied. Diese Mitgliedschaft ist verpflichtet und kostenpflichtig. Die Kosten richten sich dabei nach dem Gewinn, wobei ihr mit einem Gewinn zwischen 50.000 und 100.000 € einen Beitrag von 128 Euro plus einen Grundbetrag (unabhängig vom Gewinn) bezahlen müsst.

8) Anmeldung beim Finanzamt

Und zu guter Letzt, die Anmeldung beim Finanzamt in Form eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Hier müsst ihr bereits zukünftige Umsätze angeben. Es ist also sinnvoll sich hier vorher Gedanken zu machen mit welchen Umsätzen man für das kommende Geschäftsjahr rechnet. Auf Basis dessen berechnen sich auch die steuerlichen Vorauszahlungen ans Finanzamt. Am Ende erhaltet ihr dann eine Steuernummer mit der ihr erste Rechnungen schreiben könnt und eure Geschäftstätigkeit als UG (haftungsbeschränkt) aufnehmen könnt.

Gründungskosten

Auch bei den Gründungskosten ähnelt eine UG einer GmbH. Es fallen dieselben Kosten an, mit einem erheblichen Unterschied. Das Mindeststammkapital bei einer GmbH beträgt 25.000 € wovon 12.500 € direkt bei der Gründung eingezahlt werden müssen, bei einer UG ist es nur 1 Euro. Darüber hinaus setzen sich die Gründungskosten einer UG zusammen aus den Notarkosten die je nach Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll zwischen 60-500 € variieren können. Weitere Notarkosten ergeben sich aus der Handelsregisteranmeldung (30-60 €) sowie der Handelsregistereintragung (150 €) durch den Notar. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die Notarkosten sich nach der Höhe des Stammkapitals richten, je höher dieses ist desto höher die Gebührenrechnung des Notars. Insgesamt sollte man bei einer UG Gründung also mind. mit Kosten von 400 € rechnen, wenn man ein Musterprotokoll verwendet. Setzt man einen eigenen Gesellschaftsvertrag auf, so belaufen sich die Gründungskosten auf mind. 1000 €.

Die Organe einer UG

Für die Organe einer Unternehmergesellschaft gilt dasselbe wie für die GmbH. Die UG besteht aus mind. einem Gesellschafter und Geschäftsführer, wobei dies auch dieselbe Person sein kann (1-Personen UG).

Gesellschafter

Der oder die Gesellschafter einer UG schließen gemeinschaftlich einen Gesellschaftsvertrag ab und beteiligen sich mit einer Einlage am Stammkapital der UG. Gemäß der Höhe ihrer Stammkapitaleinlage erhalten sie Geschäftsanteile an der UG, die ebenfalls im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.

Geschäftsführer

Die UG benötigt mind. einen Geschäftsführer, der die Interessen der UG nach außen vertritt. Es können aber auch mehrere Geschäftsführer sein. Der Geschäftsführerposten kann entweder durch einen Gesellschafter oder durch einen Dritten besetzt werden.

Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat einer UG gilt selbiges wie bei einer GmbH. Dieser ist fakultativ bis zu einer Mitarbeiteranzahl von 500 Mitarbeitern, dies kommt in der Praxis bei UGs allerdings aufgrund des geringen Stammkapitals so gut wie nie vor.

Steuern

Die zu entrichtenden Steuern einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) setzen sich zunächst aus der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer zusammen. Durchschnitt ergibt sich hier ein Steuersatz von ca. 30% auf die Gewinne der Gesellschaft. Zusätzlich können noch Umsatzsteuern sowie bei Ausschüttung der Gewinne Kapitalertragssteuern anfallen.

Körperschaftssteuer

Das Einkommen der UG unterliegt der Körperschaftssteuer mit einem Steuersatz von 15 % zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer, so dass der Steueranteil insgesamt 15,825 Prozent des zu versteuernden Einkommens beträgt.

Gewerbesteuer

Die UG gilt im Sinne des HGB als eine Handelsgesellschaft (§13 Abs.3 GmbHG) und unterliegt im Zuge dessen auch der Gewerbesteuer. Bei der UG gibt es-im Gegensatz zu einer GbR, OHG oder KG- keinen Steuerfreibetrag für die Gewerbesteuer. Die zu entrichtende Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewinn (Gewerbeertrag) der Gesellschaft multipliziert mit dem Pauschalsatz von 3,5% und dem Gewerbesteuerhebesatz, der sich je nach Gemeinde unterscheidet. Im Durschnitt lässt sich hier mit 400% rechnen. Somit ergibt sich ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz von 14%.

Umsatzsteuer

Zusätzlich muss für Umsatz, der getätigt wird, eine Umsatzsteuer von 19% bzw. 7% gezahlt werden. Diese wird allerdings in Form der Mehrwertsteuer von den Endkunden getragen. Kauft die UG selber Leistungen oder Produkte ein, so muss sie als Endverbraucher ebenfalls eine Mehrwertsteuer zahlen kann diese aber, da sie Unternehmer ist, vom Finanzamt zurückfordern. In diesem Fall spricht man von einem Vorsteuerabzug.

Kapitalertragssteuer

Bei Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter einer UG müssen diese mit einem Steuersatz von 25% gemäß der Kapitalertragssteuer zzgl. des Solidaritätszuschlags versteuert werden.

Besonderheiten der Unternehmergesellschaft: Bildung von Rücklagen

Eine der größten Besonderheiten der UG ist die Pflicht zur Bildung von gesetzlichen Rücklagen. Im Gegensatz zur GmbH ist es nämlich möglich eine UG bereits mit einer Stammkapitaleinlage von 1 Euro zu gründen. Aufgrund dessen müssen 25% der Gewinne in die gesetzliche Rücklage fließen. Dies geschieht so lange bis das Mindeststammkapital für eine GmbH von 25.000 € aufgebracht wurde. Ist dies erreicht, so fällt die Pflicht zur Bildung von gesetzlichen Rückalgen weg. Die UG (haftungsbeschränkt) kann nun in eine GmbH umgewandelt werden, dies ist allerdings nicht verpflichtend. Solltet ihr eure UG in eine GmbH umwandeln wollen, so ist zu beachten, dass die Bilanz der UG durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden muss und ggf. Satzungsänderungen vorgenommen werden müssen. Hierzu kommen Kosten auf euch zu.

Buchführung

Für eine UG als Kapitalgesellschaft gelten dieselben Regeln wie für eine GmbH. Sie ist gemäß des HGB §238 sowie aus der steuerrechtlichen Betrachtung §140 der Abgabenordnung zur doppelten Buchführung verpflichtet.

UGs in Deutschland

Die Rechtsform der UG erfreut sich wie auch schon zuvor die britische Rechtsform Limited großer Beliebtheit. So sind bereits innerhalb der ersten 10 Jahren seit Einführung der UG (2009-2019) rund 250.000 UGs gegründet worden.

Von der Limited zur UG-Abgrenzung der britischen Rechtsform zur deutschen UG

Bevor 2008 die Rechtsform der UG (Mini-GmbH) in Deutschland eingeführt wurde, nutzen viele Kleinunternehmer die Rechtsform Limited. Die Limited ist eine britische Rechtsform und wird über einen Umweg in Deutschland tätig. Hierzu gründet man die Limited in England, gründet allerdings direkt im Anschluss eine Hauptniederlassung in Deutschland. Die Limited wird dann auch ins deutsche Handelsregister eingetragen und nach dem HGB bilanziert. Mehr zu den beiden Rechtsformen findet ihr hier:

Vor- und Nachteile der UG

Zu den größten Vorteilen einer UG (haftungsbeschränkt) zählt definitiv die geringe Stammkapitaleinlage, lediglich 1 Euro sind hier Pflicht. Darüber hinaus bietet die UG als Variante der GmbH ebenfalls den Vorteil der beschränkten Haftung. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen der UG. Die Gesellschafter haften demnach lediglich mit ihrer Stammkapitaleinlage, nicht mit ihrem Privatvermögen. Des Weiteren ergeben sich im Vergleich zur GmbH auch niedrigere Gründungskosten, da für eine UG oftmals die gesetzliche Mustersatzung verwendet werden kann.

Zu den Nachteilen einer UG zählt vor allem die Pflicht zur Bildung von gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 25 % der erzielten Gewinne. Dies gilt solange bis Rücklagen in Höhe von 25.000 € erreicht sind, dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Im Zuge des geringen Stammkapitals einer UG, hat diese oftmals auch ein geringeres Ansehen als eine GmbH, da Investoren und Kreditgeber über die geringere Liquidität wissen. Eine weitere Besonderheit der UG ist die sofortige Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung im Krisenfall (im Vergleich: bei einer GmbH gibt es hierfür eine dreiwöchige Schonfrist). Wer zwischen den beiden Gesellschaftsformen noch schwankt und Entscheidungshilfe braucht, der findet eine Gegenüberstellung in unseren Artikel GmbH vs. UG.

Zusammenfassend lässt sich sagen, die UG ist vor allem für junge Gründer und Start-ups eine tolle Möglichkeit zu Gründen. Aufgrund des geringen Startkapitals ist die UG Gründung kostengünstiger und einfacher als eine GmbH Gründung, trotz allem profitieren die Gründer hier auch von der beschränkten Haftung der Gesellschaft. Wer allerdings zu Beginn bereits über genügend Startkapital verfügt der sollte eine GmbH Gründung auch einmal in Betracht ziehen.

Vorteile

  • kann mit Stammkapital in Höhe von 1 Euro gegründet werden
  • beschränkte Haftung auf Gesellschaftsvermögen
  • niedrige Gründungskosten mit Hilfe der gesetzlichen Mustersatzung
  • als Kapitalgesellschaft unterliegt die UG der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer, diese kann geringer ausfallen als die Einkommenssteuer bei natürlichen Personen
  • unkomplizierter Weitergabe der Geschäftsanteile

Nachteile

  • geringeres Ansehen aufgrund des niedrigen Stammkapitals
  • Verpflichtung zur Einbehaltung von 25% der Jahresgewinne als gesetzliche Rücklage, bis 25.000 € erreicht sind
  • Stammkapital muss als Bareinlage getätigt werden
  • im Krisenfall muss sofort eine Gesellschafterversammlung einberufen werden
  • nach Erreichen der Summe von 25.000 € ist eine UG nicht automatisch eine GmbH hierzu muss erst eine Umfirmierung vorgenommen werden, dies ist oft aufwendig und teuer
  • Pflicht zur Buchhaltung und Bilanzierung wie bei einer GmbH

UG (haftungsbeschränkt) und andere Rechtsformen im Vergleich

❓FAQ-UG´s

Was ist eine UG?

Die Abkürzung UG (haftungsbeschränkt) steht für die Unternehmergesellschaft. Eine Unternehmergesellschaft zählt zu den Kapitalgesellschaften und ihre Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Die UG wird auch Mini-GmbH genannt, da sie in ihren Grundzügen der GmbH ähnelt allerdings schon mit 1 € Stammkapital gegründet werden kann.

Wer haftet bei der UG?

Die Haftung einer UG beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet, dass lediglich die Gesellschaft haftet, die Gesellschafter haften nur mit ihrer Stammkapitaleinlage nicht aber mit ihrem Privatvermögen. Hierbei gibt es allerdings ein paar wenige Ausnahmen. Zum Beispiel haften die Gesellschafter einer UG zusätzlich mit ihrem Privatvermögen bei der Aufnahme persönlicher Kredite oder bei Verstößen gegen ihre Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Hier kommt dann die sogenannte Durchgriffshaftung zum Tragen. Die Haftungsbeschränkung der UG fällt weg und die Haftungsansprüche greifen auf das Privatvermögen der Gesellschafter durch.

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?

Da die UG eine Sonderform der GmbH darstellt ähneln sich die beiden Rechtsformen stark. Einer der größten Unterschiede ist allerdings das Stammkapital. Während bei einer GmbH 25.000 € Stammkapital nötig sind, ist es bei einer UG nur 1 €. Dies ist zum einen vorteilhaft, da bei der Gründung weniger Stammkapital vorhanden sein muss. Auf der anderen Seite wissen allerdings auch mögliche Geldgeber von dem geringem Stammkapital und investieren gegebenenfalls weniger gerne in eine UG als in eine GmbH. Darüber hinaus besteht bei einer UG die Pflicht zur Bildung von gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 25% der Jahresgewinne, solange bis das Stammkapital einer GmbH erreicht wurde. Nun lässt sich die UG in eine GmbH umwandeln. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern ist mit Kosten für einen Steuerberater und Wirtschafsprüfer verbunden, der die Jahresabschlüsse der UG prüft

Was sind die Vorteile einer UG?

Die Vorteile einer UG sind zum einen das geringe Stammkapital von 1 € zum anderen auch die geringen Gründungskosten, wenn die UG mit Hilfe der gesetzlichen Mustersatzung gegründet wird. Darüber hinaus hat eine UG als Kapitalgesellschaft allen voran auch den Vorteil einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen und bietet somit ein geringeres Risiko für die Gesellschafter.

Wie gründe ich eine UG?

Die Gründung einer UG verläuft ähnlich wie bei einer GmbH. Ausführlich könnt ihr dies hier nachlesen: https://www.notion.so/UG-8c471e82b03f4a758c0cd68ac11d8184#d9fb66cea33f454898bacfa08a86b028

Generell gilt bei der Gründung einer UG benötigt man zunächst ein Musterprotokoll oder einen Gesellschaftsvertrag. Dieser wird dann im Anschluss notarielle beglaubigt. Es folgt die Eröffnung eines Geschäftskonto und die Einzahlung des Stammkapitals. Im nächsten Schritt trägt der Notar die UG dann ins Handelsregister ein. Nun folgen noch die Anmeldung beim Gewerbeamt, die IHK/ HWK Anmeldung sowie die Anmeldung beim Finanzamt. Insgesamt dauert die Gründung der UG dann 1-3 Wochen.

Welche Vorteile hat die Gründung einer UG für Start-ups?

Einer der größten Vorteile der UG Gründung ist definitiv das niedrige Stammkapital. Gerade für Start-ups, die noch nicht über ausreichend Kapital für eine GmbH verfügen bietet sich diese Rechtsform gut an. Zusätzlich dazu hat man bei einer UG auch den Vorteil der Haftungsbeschränkung, der gerade bei Start-ups mit risikoreicheren Geschäftsmodellen einen enormen Vorteil darstellen kann.

Wie bilde ich Rücklagen bei einer UG?

Die Bildung von Rücklagen bei einer UG bedeutet die Ansparung von Gewinnen zur Selbstfinanzierung und Erhöhung des Stammkapitals. Hierbei ist es eine gesetzliche Pflicht des GmbH Gesetzes ( § 5a GmbHG), dass eine UG jeweils 25 % der Jahresüberschüsse zurücklegen muss. Dies gilt solange, bis Rücklagen in Höhe von 25.000 € erreicht sind. Diese müssen folglich dann in Stammkapital umgewandelt werden. Die Bildung der gesetzlichen Rücklagen bietet vor allem für die UG Gründer den Vorteil, dass sie sich durch die Anhäufung von Gewinnrücklagen vor einer Überschuldung oder Insolvenzschützen. Auch die potentiellen Gläubiger der UG werden dadurch geschützt.

Was bedeutet Thesaurierungspflicht bei einer UG (haftungsbeschränkt)?

Die Thesaurirungspflicht bedeutet nichts anderes als die Pflicht zur Bildung von gesetzlichen Rücklagen einer UG in Höhe von 25% der Jahresüberschüsse.

Wie wandele ich eine UG in eine GmbH um?

Zunächst einmal gilt bei der Veränderung der Rechtsform von einer UG zu einer GmbH handelt es sich um eine Umfirmierung. Eine Umwandlung bezeichnet nämlich den Wechsel von einer Rechtsform z.B. GbR in eine andere z.B. GmbH, da die UG allerdings eine Unterform der GmbH ist handelt es sich hier um eine Umfirmierung. Der Prozess der Umfirmierung beginnt mit einer Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000€. Diese können zum einen durch die angesparten Rücklagen zustande kommen, zum anderen können die Gesellschafter auch zusätzliches Kapital in die Gesellschaft einzahlen. Wichtig zu beachten ist hier, dass bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (also aus den Gewinnrücklagen) zunächst eine geprüfte Bilanz erstellt werden muss. Hierbei kommen hohe Kosten für einen Wirtschaftsprüfer auf die Gründer zu. Diese Prüfung entfällt, wenn die Gesellschafter die Kapitalerhöhung durch Bareinlagen tätigen.

Im zweiten Schritt müssen sich dann alle Gesellschafter über die Umfirmierung einig sein und ihren Gesellschafterbeschluss muss dem Notar vorgelegt werden. Die Satzungänderung, die die Erhöhung des Stammkapitals und die Umfirmierung beinhaltet muss notarielle beglaubigt werden. Im letzten Schritt muss die GmbH dann noch im Handelsregister eingetragen werden.

Wann kann ich bei einer UG Gründung ein Musterprotokoll benutzen?

Die Verwendung eines Musterprotokolls zur UG Gründung bietet sich vor allem dann an, wenn es sich um einen Einzelgründer handelt oder keine besonderen Regelungen innerhalb der UG getroffen werden (z.B. zur Übertragung oder Vererbung von Anteilen).

Warum sollte ich eine GmbH anstatt einer UG gründen?

Die Vor- und Nachteile einer GmbH oder UG Gründung werden hier nochmal für euch zusammengefasst:

UG vs. GmbH

Gibt es ein UG Gesetz?

Jegliche rechtliche Regelungen, die UGs betreffen werden in §5a des GmbH Gesetzes geregelt.

Kann eine UG die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen?

Grundsätzlich gilt, dass sich die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung lediglich auf die Umsätze eines Unternehmens beschränkt. Wer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kann und wer nicht, das wird am jährlichen Umsatz festgemacht. Demzufolge kann eine UG die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 auch nutzen, sofern ihre Umsätze zuzüglich der darauf anfallenden Steuer im vorangegangen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht übersteigen.

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