Streit zwischen eMotor und Elaris eskaliert

Sophie Deistler Sophie Deistler | 13.12.2021

Das österreichische Unternehmen eMotor hatte Elaris eigenen Angaben zufolge wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Nun wehrt sich Elaris mit einer Unterlassungserklärung und wirft eMotor Geschäftsschädigung vor.

Der Streit zwischen den beiden Unternehmen Elaris und eMotor droht zu eskalieren. Begonnen hatte er mit einer Klage von eMotor wegen unlauteren Wettbewerbs. Laut einer Mitteilung von eMotor hätte das deutsche Start-up Elaris kein Recht, sein Automodell Beo in Österreich zu verkaufen. Der elektrische SUV basiert auf dem ET5 des chinesischen Fahrzeugherstellers Nanjing Golden Dragon Bus. Für dieses Modell liege das alleinige Distributionsrecht für Österreich bei eMotor, das den Skywell ET5 vertreibt, behauptet eMotor. 

Außerdem warf eMotor dem deutschen Start-up vor, in einem Genussscheinmodell Geld einzusammeln, ohne die Kleinanleger ausreichend darüber aufzuklären. Mit dem Geld würden die Fahrzeuge vorfinanziert werden. Wegen des Verdachts, das Kreditwesensgesetz verletzt zu haben, habe auch schon die Bafin ermittelt, schreibt das österreichische Unternehmen in seiner Mitteilung. Dem Start-up Elaris aber seien keine Ermittlungen der Bafin bekannt. Auf Startbase-Anfrage sagte die Bafin, dass sie sich nicht zu einzelnen Unternehmen äußere.

Elaris sieht den gesamten Sachverhalt entsprechend anders. Seit Juni läge das ausschließliche Distributionsrecht für verschiedene europäische Staaten, darunter auch Deutschland und Österreich, bei Elaris, sagt das deutsche Start-up gegenüber dem Branchendienst für Elektromobilität electrive.net. Auch ein Widerruf von Nanjing Golden Dragon Bus läge Elaris dazu vor. 

Elaris wehrt sich nun  mit einer Unterlassungserklärung gegen die Vorwürfe. EMotor habe mit unwahren und geschäftsschädigenden Aussagen potentielle Geschäftspartner des Start-ups abgeschreckt. Elaris forderte das Unternehmen dazu auf, „sämtliche kreditschädigenden Äußerungen betreffend der Elaris GmbH oder ein angebliches Distributionsrecht bezüglich des eSUV Skywell ET5 (ELARIS Beo) in der Öffentlichkeit sofort zu unterlassen und die Aussagen richtig zu stellen”, heißt es in dem Schreiben.


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