Vorlage: Stundung von Sozialabgaben

Herzlichen Dank für den Hinweis und die Vorlage an Godelef Kühl von EO Germany.

Im Zuge der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise ist es betroffenen Firmen erlaubt eine Stundung der Sozialabgaben zu beantragen. Bitte beachtet die formalen Vorgaben bzg. der Abgabefrist. So ist der Antrag für März und April bereits bis spätestens (einschl.) 26. März einzureichen.

Den Antrag schickt man an die Krankenkassen der angestellten Mitarbeiter. Zusendung erfolgt in der Regel per Fax, manche Krankenkassen erlauben auch E-Mail.

Hier eine Vorlage für den Antrag:


Stundung von Sozialabgaben

Mitteilung des GKV vom 24.03.2020
Arbeitgeber-Nr. _______

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Betrieb ist bei Ihrer Krankenkasse unter der Betriebsnummer _______ erfasst.

Aufgrund der durch die Corona – Krise verursachten wirtschaftlichen Verwerfungen leiden wir unter erheblichen Einnahmeausfällen und sind leider nicht in der Lage, die Sozialversiche-rungsbeiträge fristgerecht zu begleichen.

Wir beantragen daher die Stundung und Aussetzung der Vollziehung der Beiträge gemäß § 76 SGB IV für März und April 2020 bis auf Weiteres. Bitte nehmen Sie keine fälligen Lastschriften vor (Beendigung des SEPA-Mandats). Zudem ersuche ich Sie, wie von der Bundesregierung vorgesehen, von der Erhebung von Zinsen und Säumniszuschlägen abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen,
____________________________


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