Landgericht Frankfurt lehnt Wirelane-Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Tesla ab
Marius Ochs | 01.02.2023Im Rechtsstreit des Ladesäulen-Start-ups und Elon Musks E-Autobauer geht die erste Runde an das US-Unternehmen. Jetzt könnte der Wirelane-Gründer klagen.
Das Landgericht Frankfurt weist den Antrag auf einstweilige Verfügung von Wirelane gegen die Aufstellung und Weitergabe von Tesla-Ladesäulen zurück, berichtet die dpa. Damit muss das Münchener-Start-up auch die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert in Höhe von 100.000 Euro tragen. Die Sprecherin des Gerichts begründet die Entscheidung unter anderem mit der Informationslage – Wirelane wusste wegen eines Presseartikels bereits seit Mitte 2021 von den ungeeichten Tesla-Ladestationen, deshalb gebe es keinen Bedarf für eine Eilentscheidung.
Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Wirelane kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. Eigner Constantin Schwaab kündigte für den Fall einer Niederlage an, gegen Tesla zu klagen. Der Antrag bezog sich auf die sogenannten Tesla-Supercharger, die nicht mit dem deutschen Eichrecht konform sind. Der Kunde erfahre so nicht, wie viel Strom er beispielsweise von einem Hotel erhalten hat; diese nehmen dafür häufig eine Pauschale.
In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Aufsteller und nicht Tesla für die fehlenden Preisangaben verantwortlich sind. Schwaab sieht sich nach wie vor im Recht und zitiert in einem Linkedin-Kommentar aus dem Gerichtsurteil: „Die erforderliche Nachrüstung der Supercharger und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens ist bislang nicht erfolgt.“ Schwaab kritisiert deshalb die Entscheidung des Gerichts. Es sagt deutlich, dass die Supercharger illegal betrieben werden, was seit 2021 auch öffentlich bekannt sei. „Wie ist das möglich?“, fragt sich der Wirelane-Eigner. Zu einem weiteren Vorgehen äußerte er sich bisher noch nicht.
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