GmbH-Anmeldung ist bald online möglich

Tom Schmidtgen Tom Schmidtgen | 11.02.2021

Den Gesetzentwurf der Justizministerin billigte nun das Bundeskabinett. 

Zukünftig sollen Start-up-Gründer und Unternehmer ihre GmbHs auch online anmelden können. Das beschloss das Bundeskabinett auf Grundlage eines Gesetzesvorschlags von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Bisher müssen Gründer persönlich beim Notar erscheinen. Künftig gehe die Anmeldung auch, wenn der Notar über ein Videokommunikationssystem verfügt und Dokumente wie den Personalausweis digital auslesen kann. Zudem sollen Abrufgebühren im Handels- und Genossenschaftsregister künftig entfallen. Jahresabschlüsse müssen von den Unternehmen nur noch im Unternehmensregister und nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 

Der Gesetzentwurf geht auf die Digitalisierungsrichtlinie der EU zurück, die bereits im Sommer 2019 beschlossen wurde. Die Richtlinie soll die Gründung von Gesellschaften und Zweitniederlassungen europaweit vereinfachen und digitalisieren. Der Entwurf muss noch von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.


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