Weiter Kritik am Fondsstandortgesetz

Tom Schmidtgen Tom Schmidtgen | 22.04.2021

Der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wird zwar auf 1.440 Euro im Jahr erhöht. Branchenvertreter üben weiter Kritik am Gesetz. 

Die Regierungsfraktionen haben in den Verhandlungen über das Fondsstandortgesetz im Bundestag noch einmal Verbesserungen für Start-ups durchgesetzt. Am Mittwoch wurden die Änderungen mit Mehrheit im Finanzausschuss verabschiedet, wie die Koalitionspartner bekannt gaben. Damit steht einer Zustimmung im Plenum nichts mehr im Wege. 

Zu den Änderungen gehört unter anderem die Verdopplung des ursprünglich von der Regierung mit 720 Euro angedachten Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligungen. Jetzt sollen Start-ups von einem Freibetrag von 1.440 Euro profitieren. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Start-ups müssen übertragene Unternehmensbeteiligungen an diesen künftig nicht mehr im Jahr der Übertragung versteuern“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann (CDU), Mitglied im Finanzausschuss und finanzpolitische Sprecherin ihrer Fraktion. „Die Besteuerung erfolgt erst im Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren.“ Anders als im Regierungsentwurf geplant können nun bis zu zwölf Jahre alte Firmen von der Regelung profitieren. 

„Übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf den nachzuversteuernden Wert der Mitarbeiterbeteiligung, ergeben sich für den Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen keine weiteren Steuerzahlungen“, sagt Wiebke Esdar (SPD), ebenfalls ordentliches Mitglied im Finanzauschuss. „Diese Möglichkeit wird dadurch erleichtert, dass der geldwerte Vorteil aus der Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in diesen Fällen nunmehr beim Arbeitnehmer steuerfrei bleiben wird.“ Am Donnerstag wird über das Fondsstandortgesetz im Bundestag abgestimmt.

Christian Miele vom Bundesverband Deutsche Startups nennt den aktuellen Beschluss, wie schon den Plan der Bundesregierung aus dem Januar, einen „Rohrkrepierer“. Zwar werde das Gesetz Verbesserungen hervorbringen, „aber in der Praxis wird das neue Gesetz kaum Anwendung finden“. „Wenn wir Deutschland zukunftsfest machen wollen, müssen wir stärker auf die Bedürfnisse von Startups eingehen. Das Thema Mitarbeiterbeteiligungen ist dabei entscheidend. Wir brauchen dringend eine eigene Anteilsklasse für Mitarbeitende im GmbH-Recht und eine international wettbewerbsfähige Besteuerung auch für Anteilsoptionen.“ 

Die FDP und Bündnis90/Die Grüne hatten Änderungsanträge eingebracht, die aber vom Finanzausschuss abgelehnt wurden. Danyal Bayaz von den Grünen schreibt dazu auf Twitter: „Chance verpasst“.


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