Trotz Kritik: Gesetzentwurf zur Mitarbeiterbeteiligung bleibt wohl wie geplant
Das Fondsstandortgesetz von Finanzminister Olaf Scholz wird weiterhin hart kritisiert. Nun verteidigt sich die Bundesregierung. Änderungen sind damit wohl erstmal nicht vorgesehen.
Der Streit um das Fondsstandortgesetz geht in die nächste Runde: Auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Bettina Stark-Watzinger antwortete das Finanzministerium zu den kritischen Punkten der Pläne für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Start-ups. Das Papier liegt Gründerszene vor.
Demnach dürfte das Gesetz nur für bestimmte Start-ups gelten: So fallen zum Beispiel Start-ups heraus, die älter als zehn Jahre sind, weil „die Gründungs- und Wachstumsphase“ dann nach Ansicht der Bundesregierung abgeschlossen sei und sich die Unternehmen ohne Unterstützung im internationalen Wettbewerb behaupten könnten.
Die Bundesregierung richtet den Gesetzentwurf nach der Definition für kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) aus. Damit die geplanten Regelungen also gelten, dürfen Start-ups nicht mehr als 250 Mitarbeitende, einen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro aufweisen. Im Schreiben heißt es dazu laut Gründerszene, dass die Definition von KMUs genauer als die von Start-ups sei und deswegen als Grundlage genommen werde.
„Man bietet der Branche ein Feigenblatt an, um sagen zu können, wir haben doch etwas gemacht“, so das Urteil von FDP-Politikerin Stark-Watzinger gegenüber Gründerszene. Aktuelle Kritik kommt auch von Investor Frank Thelen. Auf Twitter schrieb er angesichts der neusten Stellungnahme an Olaf Scholz. „Lieber Olaf Scholz wir wollen Mitarbeiter am Erfolg der Startups beteiligen. Das bringt breiteren Wohlstand und “befeuert” das Startup Eco-System. Die gesamte Szene bewertet den aktuellen Entwurf als mangelhaft. Liegen Dir Startups ernsthaft am Herzen? Es sieht nach purer PR aus.“
Seit Monaten streitet sich die Start-up-Szene und die Bundesregierung mit Olaf Scholz an der Spitze um den Gesetzesentwurf. Das Kabinett hat den Vorschlag zum Gesetz gebilligt, es muss jedoch noch durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden und soll ab dem 1. Juli gelten. Ziel ist es, den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken und durch bestimmte Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung Talente zu binden.
Dem Bundesverband Deutscher Start-ups geht der bisherige Entwurf insgesamt nicht weit genug. Er decke sich nicht mit den Bedürfnissen der Start-ups aus der Praxis. Allein die geplante Anpassung an die KMU-Definition würde dazu führen, dass viele Mitarbeiter in schnell wachsenden Start-ups außen vor gelassen werden, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.
Ein weiteres Problem sieht der Verband in der Ausgestaltung der Steuererleichterungen. Noch müssen Mitarbeiter ihre Anteile versteuern, sobald sie diese vom Start-up bekommen haben. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass sie sich dafür zehn Jahre Zeit lassen können – oder ihre Anteile versteuern, wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln. Der Zusatz mit dem Arbeitgeberwechsel belaste die Mitarbeiter „ohne für uns ersichtlichen Grund“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes. Die Bundesregierung sieht darin aber offenbar kein Problem. Zehn Jahre seien ein „angemessener Zeitraum, um sich als Arbeitnehmer auf die in der Zukunft eintretende steuerliche Situation einzustellen“, heißt es in dem Papier laut Gründerszene. Die Bundesregierung rechnet sogar damit, dass durch die Regelung mehr Mitarbeiterbeteiligungen eintreten würden.
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