Zoff um Auszahlung nach Snap-Deal

Lisa Marie Münster Lisa Marie Münster | 21.05.2021

Als Fit Analytics an Snap verkauft wurde, ging es auch um Auszahlungen im Rahmen von Programmen zur Mitarbeiterbeteiligung. Jetzt beschwert sich ein ehemaliger Mitarbeiter.

Eigentlich startete das Jahr gut für das Start-up Fit Analytics: Im März wurde es vom US-amerikanischen Unternehmen Snap, dem Mutterkonzern von Snapchat, für 124 Millionen Dollar aufgekauft. Zur Übernahme gehört bei Fit Analytics auch die Auszahlung der Mitarbeitenden mit einer Beteiligung am Start-up, dem sogenannten Employee Stock Option Plan (ESOP) oder auch Mitarbeiterbeteiligung. Diese Option nehmen vor allem junge Start-ups wahr, die ihrem Team noch kein hohes Gehalt zahlen können. Mit dem ESOP wird es am künftigen Gewinn oder Exit eines Start-ups beteiligt. 

Wie Gründerszene berichtete, wurde den führenden Mitarbeitenden kurz vor den offiziellen Verhandlungen zum Kauf des Start-ups angeboten, ihre ESOPs zu einem geringen Preis abzutreten. „Statt den einigen tausend Euro hätte mir mehr als das Zwanzigfache der Summe zugestanden“, berichtet einer der Mitarbeiter gegenüber Gründerszene. Das erste Angebot für den Rückkauf kam dem Bericht zufolge Mitte Dezember 2020, die ersten Gespräche zum Kauf führte Snap nach eigenen Angaben ebenfalls im Dezember. Fit Analytics sagt, dass zum Zeitpunkt des Angebots eine Übernahme nicht im Raum stand. 

Der Mitarbeiter, der mit Gründerszene sprach, zeigt sich sichtlich enttäuscht über den Umgang. Er war nicht der Einzige, der ein Angebot bekam. Auch drei weitere Führungskräfte erhielten die Mail, einer davon sagt über sein Option: „Sie lag unterm Strich bei weniger als zehn Prozent des Erlöses, der mir nach der Übernahme durch Snap für meine Anteilsoptionen überwiesen wurde.“Für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden beim Exit finanziell nicht richtig auszahlen oder über den Wert der Optionen täuschen, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Ob ein Straftatbestand hier vorliegt, ist aber nicht festzumachen. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bei Fit Analytics will der Mitarbeiter, der mit Gründerszene sprach, aber nicht weiter gegen sein Unternehmen vorgehen.


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