Was 2021 auf Start-ups zukommt

Neue Unterstützung vom Staat, einige Gesetzesänderungen und mögliche Top-IPOs stehen an: Das neue Jahr bringt Änderungen mit sich, die die meisten Gründer interessieren dürften.

Das Jahr 2020 war von einem Thema dominiert: Corona, Corona, und nochmal Corona. Ehrlicherweise wird das 2021 nicht umgehend anders werden. Aber es gibt neben der allgegenwärtigen Pandemie noch einige weitere Themen, die in den kommenden Monaten wichtig werden. Ein kurzer Überblick:

Ein Staatsfonds soll kommen

Seit langem diskutieren Wirtschafts- und Finanzministerium über einen staatlichen Wachstumsfonds, der Knappheit beim Wagniskapital in Deutschland beenden soll. Im Herbst wurden die Pläne endlich konkret. Nun planen die Verantwortlichen unter anderem einen Dachfonds, der die Venture-Capital-Geber unterstützen wird, auch Private Investoren sollen einsteigen. Unter anderem schielt die Politik dabei auf Versicherer, die große Geldsummen anlegen wollen, allerdings bisher vor Investitionen in Start-ups zurückschrecken.

Bis 2030 will allein der Bund zehn Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Verwalten könnte den Fonds die staatliche Förderbank KfW. Die Haushaltspolitiker des Bundestages haben ihre Zustimmung schon gegeben. Ein endgültiger Beschluss könnte also noch vor der Bundestagswahl im September folgen.

Ebenfalls im parlamentarischen Verfahren steht gerade eine Reform der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen. Ab Mitte 2021 soll der steuerfreie Höchstbetrag von 360 auf 720 Euro steigen. Außerdem müssen die Mitarbeiter die Gewinne versteuern, wenn sie die Anteile verkaufen. Dies soll Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter attraktiver machen.

Gesetzesänderungen werden wirksam

Zunächst einmal laufen vermutlich einige Corona-Hilfen aus. Die Mehrwertsteuersenkung, die den Konsum ankurbeln sollte, gibt es zum Beispiel seit dem 01. Januar nicht mehr. Nun gelten wieder Sätze von 19 beziehungsweise sieben Prozent.

Was weiterhin möglich ist: Den eigenen Mitarbeitern einmalig einen steuerfreien Corona-Bonus von 1.500 Euro zu zahlen. Die entsprechende Regelung läuft noch bis zum 30. Juni.

interessant für Gründer könnte die Neuregelung des Investitionsabzugsbetrages sein. Das klingt kompliziert, bedeutet im Prinzip aber nur, dass man den Kaufbetrag eines Investitionsgutes bereits vor der Anschaffung von den Gewinnen abziehen darf. Zwei Änderungen treten dazu in Kraft, auch schon rückwirkend für 2020: Zum einen gilt nun eine Gewinnobergrenze von 200.000 Euro, unabhängig von der Bilanzierungsform, bis zu der man den Betrag geltend machen darf. Außerdem sind nun 50 statt 40 Prozent der Kosten anrechenbar.

Der Krankenschein wird digital

Über Erfolg und Misserfolg des Bürokratieabbaus in Deutschland streiten die Gelehrten. Ein sinnvolles Projekt ging aber mit dem Jahreswechsel an den Start: Die elektronische Krankmeldung ist ab dem 01. Januar möglich. Bisher bekam der Arbeitnehmer drei Zettel in die Hand: einen für den Arbeitgeber, einen für die Krankenversicherung und einen für ihn selbst. Nun schickt der Arzt die Bescheinigung direkt an die Versicherung, die diese wiederum dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Bis zum 31. Dezember 2021 gilt noch eine Übergangsfrist, während der es die papierne Bescheinigung noch gibt. Ab 2022 ist es mit der aber endgültig vorbei. Das dürfte auch die Bürokratie in Start-ups entlasten. 

Mindestens ein Start-up könnte an die Börse gehen

2020 gab es keine großen Börsengänge von Start-up-Stars in Deutschland. Das könnte sich dieses Jahr ändern.

Ein ganz heißer Kandidat fürs Börsenparkett ist die Gebrauchtwagenplattform Auto1, die bereits Banken beauftragt haben soll, einen Börsengang vorzubereiten. Eine Bewertung von etwa fünf Milliarden Euro gilt als wahrscheinlich.

Auch der Online-Modehändler About You, eine Tochter der Otto-Gruppe, plan laut Manager Magazin bereits seit einigen Monaten den Gang an die Börse. Rund drei Milliarden Euro könnte der Zalando-Konkurrent am Markt wert sein.

Weitere mögliche Kandidaten sollen die Prosiebensat.1-Tochter Parship, das Vergleichsportal Check24 sowie die Fernbusfirma Flixmobility sein. Ob all diese Unternehmen aber bereits dieses Jahr den Sprung aufs Börsenparkett wagen oder auf ein Abklingen der Coronapandemie warten, wird sich erst zeigen müssen. Flixmobility etwa überlegt angeblich schon, den lange erwarteten Börsengang auf 2022 zu verschieben. 


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