Yamo wehrt sich gegen Hipp

Tom Schmidtgen Tom Schmidtgen | 21.04.2021

Der Marktführer verklagt das Babynahrungs-Start-up regelmäßig. Jetzt wehrt sich das Unternehmen, das auch in Deutschland aktiv ist, mit einem offenen Brief.  

Das Start-up Yamo fordert in einem offenen Brief mehr „Fairplay“ vom Babynahrungs-Marktführer Hipp. „Sechs Abmahnungen und zwei Klagen in nur zwei Jahren, davon eine gegen uns Gründer persönlich“, schreibt Luca Michas, Co-Gründer von Yamo. „Ich meine, dieser Abmahn-Wahn hat Methode. Das Problem ist: Selbst, wenn wir wie zuletzt vor Gericht gewinnen, belasten die vielen vom Marktführer eingeleiteten Rechtsverfahren unser Start-up natürlich enorm.“

Yamo wurde 2016 gegründet, hat 40 Beschäftigte und nach eigener Aussage 30.000 Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Kurz nach dem Markteintritt in Deutschland im Sommer 2018 flog den drei Gründern die erste Klage von Hipp ins Haus. Hipp störte sich unter anderem an den Marketingaussagen des Start-ups. Auf Facebook schrieb das Start-up beispielsweise: „Wenn man herkömmlichen Babybrei probiert, weiß man, wieso Babys ihn immer rausspucken.“ 

Yamo produziert eigenen Angaben zufolge als erstes europäisches Unternehmen Babynahrung frisch und kalt gepresst. Dadurch sollen mehr Vitamine und Geschmacksstoffe erhalten bleiben. Die Nahrung wird im Kühlregal verkauft. Hipps Babynahrung wird dagegen mit Hitze pasteurisiert. In der Klage von Hipp gegen dieses Herstellungsverfahren hat das Landgericht Hamburg für Yamo entschieden. Weitere Rechtsverfahren sind fortlaufend. 

Die Gründer von Yamo fordern Hipp auf, nicht sinnlos Geld für Gerichtskosten zu verbrennen. „Wir spenden die die Stiftung Kindergesundheit die Summe, die ihr uns im Schnitt vierteljährlich kostet“, schreiben die Gründer in ihrem offenen Brief. 10.000 Euro haben sie demnach gespendet. 

Hipp wehrt sich gegen die Vorwürfe. Wenn Mitbewerber „unlautere Vergleiche und unzutreffende Behauptungen zu bewährten und sicheren Babynahrungsprodukten“ anstellten, sei es ein angemessenes Vorgehen, „das gerichtlich neutral bewerten zu lassen“, sagte die Firma Hipp der Frankfurter Allgemeinen Zeitung


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