Auf diese fünf Versicherungen sollten Gründer setzen

Nicht jede Police ergibt Sinn oder ist wirklich nötig, aber einige grundlegende Versicherungen sollten Unternehmer immer in der Hinterhand haben, ein Überblick.

Die Deutschen gelten allgemein als überversichert. Als Volk seien sie so vorsichtig, dass sie für jede Kleinigkeit eine Versicherung abschließen, egal wie unwichtig. Wirklich belegen lässt sich das nicht, aber tatsächlich geben die Menschen hierzulande etwas mehr für ihren Versicherungsschutz aus als im europäischen Vergleich. Gut 2.200 Euro sind es Jahr für Jahr, der europäische Durchschnitt liegt bei etwas über 1.800 Euro. 

Das ist eine hübsche Summe, aber sie bezieht sich nur auf Privatpersonen. Unternehmer müssen noch einmal mehr investieren, denn neben sich selbst gilt es auch, den eigenen Betrieb möglichst effizient gegen Risiken abzusichern. Die Optionen sind dabei vielfältig, doch wie im Privatbereich gilt auch hier: Nicht jede Versicherung braucht es. Das sind die wichtigsten Versicherungen die Gründer in abschließen sollten.

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die sowohl für den Privatmann als auch für den Unternehmer unerlässlich ist. Sie sichert ein Start-up gegen alle Arten von Schadenersatzansprüchen ab, die aus dem Betrieb des Geschäftes entstehen. Vor allem geht es dabei um Personen- und Sachschäden. Die Betriebshaftpflicht greift zum Beispiel, wenn ein Kunde im Geschäft ausrutscht oder wenn ein Wasserschaden in den eigenen Räumlichkeiten umliegende Büros beschädigt. 

Auch aus Missgeschicken entstandene Folgeschäden sind hier mit abgesichert. Wer den Laptop eines Geschäftspartners versehentlich beschädigt, kann auch die daraus entstehenden IT-Kosten, etwa zur Datenwiederherstellung, über die Versicherung begleichen. In solchen fällen spricht man von „unechten Vermögensschäden“.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

„Echte Vermögensschäden“ sind wiederum solche, die entstehen, wenn jemand seinen Job nicht richtig macht. Klassischerweise passiert so etwas zum Beispiel bei Anwälten, die falsche Ratschläge geben oder Unterlagen nicht fristgerecht einreichen. Aber auch jeder andere Unternehmer, der zum Beispiel durch eine Falschberatung seinen Kunden Geld kostet, kann unter Umständen in Regress genommen werden. In so einem Fall greift die Vermögensschadenhaftpflicht. Je nachdem, welche Art von Firma betroffen ist, kann eine solche durchaus Sinn ergeben. Immer, wenn fremde Vermögensinteressen unmittelbar vom eigenen Geschäft betroffen sind, sollte ein Unternehmer sie abschließen. 

Firmenrechtsschutzversicherung

Wenig ist so unangenehm wie ein Rechtsstreit mit ehemaligen Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. Vor allem ist so etwas teuer, Anwälte und Gerichte wollen schließlich bezahlt werden. In so einem Fall kann eine Firmenrechtsschutzversicherung helfen. Ähnlich wie beim privaten Rechtschutz übernimmt der Versicherer hier die Kosten für das Verfahren. Da die Situationen von Unternehmen oft schwer zu vergleichen sind, sollte Gründer sich individuell anschauen, in welchen Bereichen potenziell ein Rechtsstreit anstehen könnte.

Fast immer relevant ist aber die Absicherung im Falle einer Klage gegen das Unternehmen, etwa von einem Geschäftspartner. Aber auch Behörden wie das Finanzamt können unter Umständen rechtlich gegen eine Firma vorgehen, wenn es Unregelmäßigkeiten in Steuerfragen vermutet. Auch gegen klagende Mitarbeiter schützt der Firmenrechtsschutz im Idealfall, etwa wenn diese der Meinung sind, unrechtmäßig gekündigt worden zu sein. 

Geschäftsinhaltsversicherung

Wer Geschäftsräume unterhält, sollte auch einen Blick auf eine darauf zugeschnittene Versicherung werfen. Denn sie deckt, vereinfacht gesagt, Schäden am Inventar ab. In der Regel gehören dazu welche wegen eines Sturms oder eines Feuers, aber auch ein Einbruch ist abgesichert. Der Versicherer ersetzt meist den ursprünglichen Kaufpreis.

Diverse Zusatzklauseln können diese Art der Versicherung noch erweitern. Manche Police deckt etwa auch Sanierungskosten ab, die im Nachhinein entstehen. Für zusätzliche Beiträge springt die Versicherung auch ein, wenn während des Wiederaufbaus die Einnahmen geringer ausfallen. Ob dieser Zusatz Sinn ergibt, hängt aber sehr von der individuellen Situation ab.

Cyber-Versicherung 

Gerade für Unternehmen, die auf eine reibungslose IT-Infrastruktur angewiesen sind, ist irgendeine Art von Cyber-Versicherung wichtig. 

Wie diese im Einzelfall ausgestaltet ist, kann sich deutlich unterscheiden. Meist sichert sie aber das Unternehmen gegen Hackerangriffe, DoS-Attacken, welche das eigene System lahmlegen sollen, Datenspionage oder Cyberkriminalität ab. Die Cyber-Versicherung gleicht dabei in der Regel nicht nur den entstandenen Schaden wieder aus, sondern bezahlt auch die Behebung der Probleme. Dazu gehört die Reparatur der Infrastruktur – eventuell auch die Miete für vorübergehenden Ersatz – je nach Police aber auch die Kosten für Forensiker, Anwälte oder sogar Krisen-PR-Berater. Ob der volle Umfang Sinn ergibt, hängt auch von Größe und Außenwirkung des Unternehmens ab. 


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