Bundesregierung plant steuerliche Vorteile für Mitarbeiterbeteiligung

Lisa Marie Münster Lisa Marie Münster | 04.12.2020

Nicht nur für das Start-up arbeiten, sondern am Erfolg direkt beteiligt sein: Diese Möglichkeit sieht ein neuer Referentenentwurf der Bundesregierung vor, der den Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen verdoppeln und von Steuern befreien will. Auch für Wagniskapitalgeber gibt es gute Nachrichten: keine Steuern mehr auf Verwaltungskosten.

Die Bundesregierung will laut eines neuen Referentenentwurfs für den Start-up-Standort Deutschland neue Anreize schaffen. Zum 1. Juli 2021 will sie den Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro verdoppeln. Außerdem soll die Umsatzsteuer auf die Verwaltungskosten von Wagniskapitalfonds wegfallen. 

Für die deutsche Wirtschaft haben Start-ups eine „entscheidende Bedeutung“, heißt es im Referentenentwurf vom 1. Dezember. Und hochqualifizierte Fachkräfte seien für den Erfolg entscheidend. Im Silicon Valley ist es schon lange eine erfolgreiche Strategie, Mitarbeitende mit Gewinnbeteiligungen anzuwerben. Dank des neuen Freibetrags werden Beteiligungen am eigenen Arbeitgeber nun auch in Deutschland attraktiver. Fast noch wichtiger: Bisher müssen Mitarbeiter den Wertzuwachs ihrer Unternehmensanteile jedes Jahr versteuern. Nun fällt die Einkommensteuer nur am Tag der Veräußerung oder des Austritts aus dem Unternehmen an. Der Präsident des Bundesverbands Deutsche Start-ups, Christian Miele, begrüßt die Reform gegenüber dem Handelsblatt als „zwingend erforderlich, damit Start-ups im globalen ,War for talents’ nicht weiter ins Hintertreffen geraten und Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit als innovativer Tech-Standort verteidigen kann.“

Zudem will die Bundesregierung einen Anreiz für Investoren schaffen: Bisher müssen Wagniskapitalfonds in Deutschland Steuern auf die Verwaltungskosten zahlen. Für Investmentfonds gilt das nicht, diese Steuerbefreiung soll mit dem neuen Gesetz auch für Wagniskapitalfonds gelten. Der Entwurf durchläuft aktuell den parlamentarischen Prozess zu Abstimmung.


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