Zukunftsfinanzierungsgesetz: Bundeskabinett beschließt Maßnahmenpaket zur Stärkung von Startups und Wachstumsunternehmen

Marc Nemitz Marc Nemitz | 16.08.2023

Das Bundeskabinett hat das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet, um den Finanzstandort Deutschland zu stärken und Startups sowie Wachstumsunternehmen bessere Bedingungen zu bieten. Die Maßnahmen zielen auf leichteren Kapitalmarktzugang, verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung und modernisiertes Finanzmarktrecht ab.

Berlin - Das Bundeskabinett hat heute einen bedeutsamen Schritt zur Förderung von Innovation und wirtschaftlichem Wachstum gemacht, indem es den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet hat. Dieses Gesetzesvorhaben soll dazu beitragen, den deutschen Finanzstandort zu stärken und die Rahmenbedingungen für Startups, Wachstumsunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern.

Erleichterter Zugang zum Kapitalmarkt für Startups und Wachstumsunternehmen

Ein zentraler Aspekt des Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist die Erleichterung der marktbasierten Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt. Hierdurch wird nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzstandorts Deutschland gestärkt, sondern es werden auch wirtschaftliche Impulse gesetzt. Insbesondere für Startups und Wachstumsunternehmen wird es einfacher, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Dies wird zu einer Förderung innovativer Entwicklungen und technologischen Fortschritts im Land beitragen.

Wir geben Zukunftsbranchen einen zusätzlichen Anschub. Denn gerade für Start-ups und Wachstumsunternehmen wird es künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben.

Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen

Konkrete Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs umfassen unter anderem:

  • Die Möglichkeit für Börsen, bei Börsengängen Teile des regulierten Marktes ohne Mitantragsteller zuzulassen, was die Kosten für Börsengänge reduzieren kann.
  • Die Senkung der Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge von 1,25 Millionen Euro auf 1 Million Euro, um kleineren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern.
  • Die Einführung von Mehrstimmrechtsaktien mit einem Stimmrecht von bis zu 10:1, was Gründern ermöglicht, Einfluss auf das Unternehmen zu behalten, während sie Kapital aufnehmen.
  • Die Schaffung einer Börsenmantelaktiengesellschaft (BMAG), die Startups und Wachstumsunternehmen einen alternativen Weg an den Kapitalmarkt bietet, ohne den komplexen Börsengangsprozess durchlaufen zu müssen.

Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz beinhaltet auch Regelungen zur Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, die für Startups, Wachstumsunternehmen und KMU von großer Bedeutung sind. Diese Regelungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Einige der Änderungen umfassen:

  • Eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bisher 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro, um Mitarbeiter stärker am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen.
  • Die Möglichkeit, den Freibetrag auch durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr zu nutzen.
  • Eine Ausweitung der Vorschrift zur aufgeschobenen Besteuerung, um die sog. Dry-Income-Problematik zu entschärfen.

Auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird schon lange gewartet. Toll, dass wir nun einen ersten Entwurf haben und es im Parlament beraten können.

Die angespannte wirtschaftliche Lage macht vielen Gründer:innen und Startups zu schaffen. Mit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung schaffen wir ein Instrument um an Kapital und Know How von Fachkräften für unsere StartUps zu kommen.

Melis Sekmen, MdB, Berichterstatterin für Gründungen und Startups

Die ebenfalls im Referentenentwurf vorgesehene "Pauschalbesteuerung" für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen hat innerhalb der Bundesregierung keine Mehrheit gefunden. Dies wurde vor allem vom Startup Verband moniert.

Das wäre gerade angesichts des internationalen Wettbewerbs um Talente ein starkes Instrument gewesen. Umso wichtiger ist, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren klargestellt wird, dass die in Startup-Konstellationen gebräuchlichen vinkulierten Anteile von den Neuregelungen erfasst sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Gesetz ins Leere läuft.

Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des Startup-Verband

Modernisierung des Finanzmarktrechts

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz enthält zudem verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung des Finanzmarktrechts, die die Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungen und Investitionen verbessern sollen. Dazu gehören:

  • Erleichterungen bei Kapitalerhöhungen für Aktiengesellschaften und die Einführung einer höheren Quote beim vereinfachten Bezugsrecht.
  • Schaffung einer Bereichsausnahme von der gerichtlichen Kontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge zwischen Finanzdienstleistern.
  • Einführung elektronischer Aktien in elektronischen Wertpapierregistern oder Kryptowertpapierregistern.
  • Rechtssichere Regelungen für die Aussonderung von Kryptowerten von Kunden in der Insolvenz des Kryptoverwahrers.
  • Verbesserte Regelungen zur Haftung bei Crowdfunding und Erleichterungen für Investmentfonds im Bereich erneuerbare Energien.

Durch die Erleichterungen bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaft und die Einführung von Börsenmantelaktiengesellschaften eröffnen wir neue Chancen für Unternehmen, Kapital zu generieren.

Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Steuerliche Anpassungen für faire Wettbewerbsbedingungen

Um gleiche Wettbewerbsbedingungen in Europa sicherzustellen, wird die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgeweitet. Zusätzlich werden Verwaltungsleistungen von Konsortialführern bei offenen Konsortialdarlehen von der Umsatzsteuer befreit.

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einem stärkeren Finanzstandort Deutschland und einer verbesserten Unterstützung für Startups, Wachstumsunternehmen und KMU. Die vorgesehenen Maßnahmen zielen darauf ab, den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu gestalten und das Finanzmarktrecht zeitgemäß zu modernisieren.


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