Lindner will Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups fördern

Marius Ochs Marius Ochs | 03.01.2023

In einem Eckpunktepapier plant das Finanzministerium laut einem Medienbericht, den steuerlichen Freibetrag deutlich anzuheben. Auch die „Dry-Income-Besteuerung“ soll angefasst werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will offenbar die Gesetze zur Mitarbeiterbeteiligung bei deutschen Start-ups reformieren. Das geht aus einem internen Schreiben hervor, über welches das Handelsblatt berichtet. Die geplanten Neuerungen umfassen dem Bericht zufolge eine Anhebung des steuerlichen Freibetrags bei Mitarbeiterbeteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro und eine Änderung der Dry-Income-Besteuerung. 

Bisher werden auch Mitarbeiterbeteiligungen besteuert, wenn kein Geldzufluss stattfindet. Mitarbeitende müssen ihre Anteile nach spätestens zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel versteuern, ob Gewinne anfallen oder nicht. Künftig sollen aber für solche Mitarbeiterbeteiligungen erst nach 20 Jahren Steuern fällig werden. Im Papier steht laut Handelsblatt auch, dass die Besteuerung noch weiter hinausgezögert werden könne. Die Steuervorteile sollen dabei für Firmen mit bis zu 500 Mitarbeitenden greifen, zuvor lag diese Zahl bei 250. Auch die Umsatzschwelle soll offenbar von 50 auf 100 Millionen Euro verdoppelt werden, genau wie die Jahresbilanzsumme von 43 auf 86 Millionen Euro.

Bessere Rahmenbedingungen werden aus der Start-up-Szene schon lange gefordert. Der Bundesfinanzminister begründet die geplanten Änderungen hauptsächlich mit dem Fachkräftemangel. Allein in der IT-Branche fehlen laut Wirtschaftsministerium 28.700 ausgebildete Arbeiterinnen und Arbeiter. Durch die bisherigen Steuerregelungen habe Deutschland hier einen Wettbewerbsnachteil, sagt der Bundesverband Deutsche Start-ups.

Wie es mit Lindners Überlegungen weitergeht, bleibt jedoch abzuwarten. Bundeskanzler Scholz zeigte sich in seiner Zeit als Finanzminister nicht als Freund von Steuerreformen für Start-ups. Mitarbeiterbeteiligungen seien oftmals auch ein Mittel, um Angestellten keine angemessenen Löhne zu zahlen, hieß es damals. Eine Reform der Dry-Income-Besteuerung lehnte Scholz deshalb strikt ab. Einen Konsens innerhalb der Bundesregierung gibt es noch nicht.


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