Insolvenzen in Deutschland steigen kräftig

Marc Nemitz Marc Nemitz | 21.04.2023

13,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im März 2023 als im Vormonat. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt nur moderat.

Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Zahl der Regelinsolvenzen in Deutschland im März 2023 um 13,2 % gegenüber dem Vormonat gestiegen. Bereits im Februar 2023 gab es einen Anstieg um 10,8 % im Vergleich zum Januar. Allerdings werden die Ergebnisse durch den zeitlichen Verzug zwischen Antragstellung und Entscheidung des Insolvenzgerichts beeinflusst.

kräftiger Anstieg der Unternehmensinsolvenzen

Im Januar 2023 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland um 20,2% im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Dezember 2022 war bereits ein Anstieg um 19,7% im Vergleich zum Vorjahresmonat zu verzeichnen. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2023 gemeldeten Insolvenzen werden auf fast 2,3 Milliarden Euro geschätzt, während sie im Vorjahresmonat bei über 1,4 Milliarden Euro lagen. Die meisten Unternehmensinsolvenzen meldete das Baugewerbe mit 246 Fällen im Berichtszeitraum.

Ende des Nachholeffekts bei Verbraucherinsolvenzen

Die Zahl der beantragten Verbraucherinsolvenzen stieg im Januar 2023 um 1,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Der Anstieg ist auf eine Gesetzesänderung zurückzuführen, welche eine schrittweise Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre vorsieht. Der dadurch entstandene Nachholeffekt führte Anfang 2021 zu einem starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, welcher inzwischen abgeebbt zu sein scheint.

Regelinsolvenzverfahren überwiegen

Die meisten Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzverfahren, die in erster Linie Verfahren von Unternehmen betreffen. Rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren betreffen Unternehmen. Zusätzlich können auch Personen, die wirtschaftlich tätig sind, wie persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder ehemals selbstständig Tätige, die als überschuldet eingestuft werden, das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Insgesamt machen Regelinsolvenzverfahren etwa 30 Prozent aller Insolvenzverfahren aus. Andere Gründe für Unternehmensschließungen werden in der Insolvenzstatistik nicht berücksichtigt, wenn sie nicht im Zusammenhang mit einer Insolvenzantragspflicht stehen.


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