Willrodt ist vorläufiger Sachwalter der Sono Motors

Die Sono Motors GmbH hat erfolgreich einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt, bei dem Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH als vorläufiger Sachwalter ernannt wurde. Man geht von mehr als 20.000 betoffenen Gläubigern aus.
Das Solarauto-Start-up Sono Motors hat am 15. Mai 2023 einen Antrag auf Anordnung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht in München gestellt. Der Antrag wurde genehmigt und Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde zum vorläufigen Sachwalter ernannt.
Wir werden in den kommenden Monaten die Eigenverwaltung und Neuausrichtung des Unternehmens unterstützen. Hierzu muss im Verfahren ein Sanierungsplan erstellt werden
Ivo-Meinert Willrodt, PLUTA Rechtsanwalt GmbH
Im Januar diesen Jahres hat die Startbase noch über die europäische Förderung für Sono Motors berichtet. Das Unternehmen hatte dann Ende Februar 2023 eine Neuausrichtung seines Geschäftsmodells angekündigt, mit dem Fokus auf die Nachrüstung und Integration der Solartechnologie in Fahrzeuge von Drittanbietern und Flottenbetreibern. Gleichzeitig wurde das Solarauto-Projekt "Sion" mit sofortiger Wirkung eingestellt. Um die Ansprüche der Kunden hinsichtlich der Sion-Reservierungen abzuwickeln, wurde ein Rückzahlungsplan entwickelt. Leider konnte die benötigte Finanzierung nicht aufgebracht werden, was zur Einreichung des Schutzschirmantrags durch die Geschäftsführung führte.
Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es Sono Motors, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen und unter dem vorläufigen Sachwalter die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen. Sono Motors betont, dass trotz des Schutzschirmverfahrens der Fokus weiterhin auf der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen liegt. Im Rahmen des Verfahrens wird die Firma von einem Restrukturierungsteam von Dentons unterstützt, das von den Sanierungsexperten Dr. Holger Ellers und Dirk Schoene geleitet wird. Das Unternehmen ist zuversichtlich, dass die Neuausrichtung und die Fortführung des Geschäftsbetriebs zu einem langfristigen Erfolg führen werden.
Mehr als 20.000 Gläubiger erwartet
Sobald das Verfahren offiziell eröffnet wird, haben Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anzumelden. Während des vorläufigen Verfahrens ist dies grundsätzlich nicht gestattet. Die voraussichtliche Eröffnung des Verfahrens ist für August 2023 geplant. Der Sachwalter wird umgehend alle Gläubiger informieren, sobald die Forderungsanmeldung erfolgen kann. Nach einer ersten Überprüfung der Unterlagen sind mehr als 20.000 Gläubiger von diesem Verfahren betroffen.

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