Die große Bundesländerumfrage, Teil I: Diese Corona-Hilfen gibt es von den Ländern

In vielen Bundesländer gibt es spezielle Hilfsprogramme für Start-ups. Zum Serienauftakt beleuchten wir die Maßnahmen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Hier geht es zu Teil II der Umfrage mit den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Teil III mit NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es hier.

Rund zwei Milliarden Euro hat der Bund zur Unterstützung für von der Coronakrise betroffene Start-ups bereitgestellt. Einen Teil gibt er dabei über seine Förderbank KfW an die Landesförderinstitute weiter. Ziel dieser „Säule II“ ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, mit Mezzanine- (also einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital) oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Wie Start-ups daher konkret an Hilfsgelder kommen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Worauf Gründer in welchem Bundesland zählen können und wie viel Geld bereits geflossen ist, zeigt unsere Übersicht. 

Baden-Württemberg

Um Start-ups durch die Krise zu bringen, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg unter anderem das Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ ins Leben gerufen. Ziel dieses Programms ist es, mit Hilfe eines rückzahlbaren Zuschusses kurzfristige Liquiditätsengpässe bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. „Start-up BW Pro-Tect“ ermöglicht krisengeschüttelten Start-ups, die eine erste Finanzierungsrunde bereits erfolgreich beendet haben, einen rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro zu beantragen. Um auf die Hilfe zugreifen zu können, dürfen angeschlagene Start-ups in Baden-Württemberg allerdings noch nicht mehr als drei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen haben und die Gründung darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Für „Start-up BW Pro-Tect“ wurden dem Ministerium zufolge bis Mitte Januar 75 Anträge bewilligt, weitere 25 befanden sich zu dem Zeitpunkt im Auswahlprozess. Bis dahin hat das Land im Rahmen dieses Programms rund zwölf Millionen Euro ausbezahlt, weitere drei Millionen Euro kommen von privaten Ko-Investoren.

Darüber hinaus gibt es in dem Bundesland das „Mezzanine-Beteiligungsprogramm“ mit dem Gründer das Eigenkapital ihres Start-ups stärken können. Die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) bündelt dazu Landes- sowie Bundesmittel und vergibt die Mittel dann an akkreditierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die sie in Form von mezzaninen Finanzierungsinstrumenten wie insbesondere stillen Beteiligungen an die Unternehmen weitergeben können.

Bis Mitte Januar hat die L-Bank dafür Mittel in Höhe von 29 Millionen Euro bereitgestellt. Finanzintermediäre mit Zulassung durch die L-Bank sind aktuell die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MBG, die Wagniskapitalgesellschaft mbH der Kreissparkasse Reutlingen, die S-Kap Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Pforzheim und der Chancenkapitalfonds der Kreissparkasse Biberach GmbH. Die Finanzierungssumme pro Unternehmen beträgt dafür bis zu 800.000 Euro.

Bayern

Die LfA Förderbank Bayern hat zum Schutze von Unternehmen den LfA-Schnellkredit und Corona-Schutzschirm-Kredite ins Leben gerufen. Beide Maßnahmen richten sich allerdings nicht ausschließlich an Start-ups, sondern sind für alle Unternehmen in dem Freistaat gedacht. Im August 2020 an den Start gegangen ist auch der „BayernFonds“. Die darin enthaltenen 46 Milliarden Euro, welche im Regelfall als Bürgschaft für Bankkredite oder als stille Beteiligung ausgereicht werden, stehen auch Start-ups zur Verfügung.

Im August hat der Freistaat zudem den „Start-up Shield Bayern“ gestartet. Dahinter verbergen sich staatliche Beteiligungsangebote. Gründer können dort ein Wandeldarlehen von bis zu 800.000 Euro beantragen. Bis Mitte Januar haben 221 einen Antrag gestellt. 120 wurden davon abgelehnt, 33 Anträge werden noch überprüft. Zugesagt hat Bayern darüber bisher 40 Millionen Euro.

Frisches Geld können Gründer in dem Bundesland auch über den „Wachstumsfonds Bayern“ und seinem Folgefonds, dem „Wachstumsfonds Bayern 2“ bekommen. Damit will das Land grundsätzlich die Weiterentwicklung junger Unternehmen mitfinanzieren. Der „Wachstumsfonds Bayern 2“ steht laut dem Bayerischen Wirtschaftsministerium seit Mai 2020 mit einem Fondsvolumen in Höhe von 115 Millionen Euro zur Verfügung. Der erste „Wachstumsfonds Bayern“ ist an 23 Unternehmen beteiligt. Beim „Wachstumsfonds Bayern 2“ sind bis Mitte Januar Beteiligungen an fünf Unternehmen beschlossen worden.

Demnächst dürfte es in Bayern mit dem „Scale-up Fonds“ einen weiteren Fonds zur Unterstützung von Start-ups geben. Mit einem geplanten Fondsvolumen von bis zu 250 Mio. Euro will der Freistaat dabei Wagniskapital für erfolgsversprechende Start-ups in der späteren, fortgeschrittenen Wachstumsphase bereitstellen. 

Berlin

Innerhalb der vergangenen drei Monate hat die Investitionsbank Berlin (IBB) bereits rund 51 Millionen Euro an Finanzierungen für von der Coronakrise betroffene Start-ups zugesagt. Die „Coronahilfen für Start-ups“ bieten derzeit öffentliches Wagniskapital in Höhe von maximal 800.000 Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe und werden über drei Finanzierungswege (Bausteine) an die Start-ups weitergegeben. 

Beim ersten Baustein handelt es sich um eine Finanzierung durch den von der Investitionsbank Berlin IBB Ventures verwalteten „VC Fonds“. Eine wichtige Vorbedingung für Start-ups ist, dass sich weitere Partner wie Venture-Capital-Gesellschaften, Industrieunternehmen oder Business Angels, in mindestens gleicher Höhe wie der "VC Fonds" am Unternehmen beteiligen.

Beim Baustein 2 der Coronahilfen für Start-ups setzt Berlin bei der Auszahlung der Finanzierungsmittel auf die Einbindung privater Investoren als Intermediäre. Die Intermediäre reichen die Start-ups zur Prüfung ein. Bei positivem Ergebnis ergänzen sie die öffentlichen Finanzierungsmittel mit einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent.  

Als dritter Finanzierungsweg steht das Programm „Berlin Mezzanine“ der IBB zur Verfügung. Hier unterstützt die Bank Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen mit Nachrangdarlehen bis zu 800.000 Euro, die zu einem marktüblichen Zins vergeben werden. 

Brandenburg

In Brandenburg gibt es laut dem dortigen Wirtschaftsministerium lediglich das Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellt dazu in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Finanzierungsmittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von mittelständischen Unternehmen und Start-ups bereit, die infolge der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Das Angebot ist unter anderem an Start-ups in Form einer Kapitalgesellschaft mit einem wettbewerbsfähigen Geschäftsmodell gerichtet. Voraussetzung: Sie müssen entweder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte mit mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Brandenburg haben. Unterstützt werden Start-ups dabei durch Nachrangdarlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht. Der Darlehensmindestbetrag liegt bei 100.000 Euro, der Höchstbetrag bei 750.000 Euro. Zu der Anzahl der Anträge und den bisher ausgezahlten Geldern macht die IBB laut dem Brandenburgischen Wirtschaftsministerium keine Angaben.


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