Die große Bundesländerumfrage, Teil II: Diese Corona-Hilfen gibt es von den Ländern

In vielen Bundesländer gibt es spezielle Hilfsprogramme für Start-ups. Im zweiten Teil unserer Serie beleuchten wir die Maßnahmen in Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Hier geht es zu Teil I der Umfrage mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Teil III mit NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es hier.

Rund zwei Milliarden Euro hat der Bund zur Unterstützung für von der Coronakrise betroffene Start-ups bereitgestellt. Einen Teil gibt er dabei über seine Förderbank KfW an die Landesförderinstitute weiter. Ziel dieser „Säule II“ ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, mit Mezzanine- (also einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital) oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Wie Start-ups daher konkret an Hilfsgelder kommen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Worauf Gründer in welchem Bundesland zählen können und wie viel Geld bereits geflossen ist, zeigt unsere Übersicht. 

Bremen:

Die freie Hansestadt hat das Programm „Beteiligungskapital in der Corona-Krise“ aufgelegt. Die Abwicklung übernimmt Bremens Landesförderinstitut, die Bremer Aufbau-Bank (BAB). Das Geldhaus hilft damit Unternehmen, die nicht mehr als 75 Millionen Euro Umsatz machen. Die Firmen müssen vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich tragfähig gewesen und nun durch die Krise in Schwierigkeiten geraten sein.

Die BAB gibt bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen aus, sowohl als stille Beteiligung (etwa durch Nachrangdarlehen) als auch durch Einstiege als Minderheitsgesellschafter. Interessierte Start-ups müssen einen Jahresabschluss, einen Businessplan und eine Beschreibung ihrer Notlage vorlegen.

Bis Mitte Januar hat Bremen in einem Fall einen Antrag genehmigt, bei weiteren läuft die Prüfung noch. Insgesamt habe man bisher 300.000 Euro ausgereicht, teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Europa mit.

Hamburg

Hamburg hatte bereits recht früh in der Krise mit einem Soforthilfeprogramm reagiert, der „Hamburger Corona Soforthilfe – Modul Innovative Startups“, für die mittlerweile aber keine Neuanträge mehr möglich sind.

Stattdessen hat nun auch die Hansestadt einen Beteiligungsfonds für Start-ups und kleine Mittelständler aufgelegt. Der „Corona Recovery Fonds“ wird von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) und der Beteiligungsgesellschaft Hamburg (BTG) organisiert. Die IFB fokussiert sich dabei auf Exit-orientierte Start-ups, die eine stille Beteiligung von bis zu 500.000 Euro erhalten können. Für Start-ups, die sich nicht auf einen Exit fokussieren, ist die BTG zuständig. Sie gibt stille Beteiligungen von bis zu 800.000 Euro aus.

Über die Soforthilfe und den Fonds hat Hamburg bisher 35 Millionen Euro an über 200 Unternehmen gezahlt.

Hessen

Die Wiesbadener Landesregierung hat laut dem hessischen Wirtschaftsministerium keine spezielle Start-up-Hilfe auf den Weg gebracht. Gründer können aber die Programme nutzen, die sich an alle Unternehmen richten, etwa den „HessenFonds“, aus dem sie sowohl Bürgschaften für Bankkredite als auch stille Unternehmensbeteiligungen beziehen können. Die Bürgschaften gibt die zuständige Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen ab einer Höhe von 2,5 Millionen Euro aus, die stillen Beteiligungen sind bei 25 Millionen Euro gedeckelt.

Start-ups sind antragsberechtigt, wenn sie seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit mindestens 5 Mio. Euro bewertet wurden (einschließlich des eingeworbenen Kapitals).

Mecklenburg-Vorpommern

Auch im Land an der Ostsee gibt es mit der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern eine landeseigene Förderbank, die Gelder an Start-ups und andere kleine Unternehmen herausgibt. Sowohl stille als auch offene Beteiligungen sind möglich. Im Rahmen des Programms „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ können die Gründer 50.000 bis 800.000 Euro als stille Beteiligung einwerben. Die offene Beteiligung hat keine Mindesthöhe, ist aber auch bei 800.000 Euro gedeckelt. 

Bis Ende des vergangenen Jahres haben 22 Unternehmen eine Förderung beantragt, neun erhielten bereits Hilfe. Bis Mitte Januar hat Mecklenburg-Vorpommern so 4,71 Millionen Euro im Laufe der Coronakrise herausgegeben.

Niedersachsen

In Niedersachsen ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) für die Vergabe der Corona-Hilfen zuständig. Der „MBG Stabilitätsfonds 2020“ kann sich still oder offen an Start-ups beteiligen. Wie bei vielen anderen Ländern sind grundsätzlich Beteiligungen bis zu einer Höhe von 800.000 Euro möglich. Wenn sich private Co-Investoren finden, kann diese Summe aber auch steigen.

Bereits Anfang vergangenen Jahres hatte Niedersachsen einen „Corona Bridgefonds Startups“ aufgelegt, allerdings lief dieser Ende Oktober 2020 aus. Bis zu 50.000 Euro konnten Start-ups dort beantragen.

Alleine an Beteiligungen hat Niedersachsen bis Mitte Januar 15 Millionen Euro herausgegeben, dazu kommen mehrere Millionen, die es über die Soforthilfe ausgezahlt hat. 


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