Die große Länderumfrage Teil III: Diese Corona-Hilfen gibt es von den Ländern

In vielen Bundesländern gibt es spezielle Hilfsprogramme für Start-ups. Im dritten Teil unserer Serie beleuchten wir die Maßnahmen in NRW, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hier geht es zu Teil I der Umfrage mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Brandenburg. Zu Teil II der Umfrage mit den Ländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geht es hier.

Rund zwei Milliarden Euro hat der Bund zur Unterstützung für von der Coronakrise betroffene Start-ups bereitgestellt. Einen Teil gibt er dabei über seine Förderbank KfW an die Landesförderinstitute weiter. Ziel dieser „Säule II“ ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, mit Mezzanine- (also einer Mischung aus Eigen- und Fremdkapital) oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Wie Start-ups daher konkret an Hilfsgelder kommen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Worauf Gründer in welchem Bundesland zählen können und wie viel Geld bereits geflossen ist, zeigt unsere Übersicht. 

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen hat die landeseigene Förderbank, die NRW.Bank, ein Programm speziell für Start-ups aufgelegt. Das läuft unter dem Namen „NRW-Start-up akut“ und hat nach Angaben des Landes bis Mitte Januar rund 21 Millionen Euro an Start-ups gegeben. Ausgereicht werden dafür Wandeldarlehen von maximal 200.000 Euro.

112 Zusagen konnte die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen bis Mitte Januar geben, auch künftig rechnet das dortige Wirtschaftsministerium mit einer anhaltend hohen Nachfrage.

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat den Beteiligungsfonds „Corona Venture Capital“ für Start-ups aufgelegt. Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) reicht dabei über ihre Fondsgesellschaft WFT stille Beteiligungen oder offene Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro aus. 47 Start-ups hat das Bundesland bis Mitte Januar mit einer Gesamtsumme von 20,4 Millionen Euro gefördert.

Zusätzlich können Start-ups, wie auch alle anderen Unternehmen, sich beim landeseigenen „Zukunftsfonds“ um Hilfe bewerben. Wer bis zu zehn Beschäftigte hat, kann auf ein Sofortdarlehen von 10.000 Euro hoffen, wer bis zu 30 Mitarbeiter hat, sogar auf 30.000 Euro und einen Landeszuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme. Den schon bestehenden „Innovationsfonds Rheinland-Pfalz II“, der sich an technologieorientierte Start-ups richtet, hat das Land zudem um zehn Millionen Euro aufgestockt. Auch dort können Start-ups aus Rheinland-Pfalz sich um Hilfen bemühen.

Saarland

Weder das Finanzministerium noch ein Sprecher des Wirtschaftsministerium des Saarlandes haben haben auf die Anfrage der Starbase-Redaktion reagiert. Auf der Internetseite der Saarländische Investitionskreditbank findet sich lediglich eine undatierte Mitteilung, dass man mit Hochdruck an den Details für ein Förderprogramm für Start-ups arbeite. Bis zum Ende des dritten Quartals 2020 sollte es demzufolge ein Angebot geben. 

Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat einen eigenen „Corona-Start-up-Hilfsfonds“ (CSH) aufgelegt, der aus den Finanzmitteln der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) derzeit gemanagt wird. 

86 Anfragen hat die MBG bis Mitte Januar von Start-ups erhalten, wovon sie 38 mit Kapital ausgestattet hat, um deren Liquidität während der Pandemie zu sichern. 32 weitere Anträge auf eine stille Beteiligung waren zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. 16 Fälle hatten die Experten bis dahin abgewiesen.

Investiert hat die MBG insgesamt 17,2 Millionen Euro. Künftig dürfte sich die Summe noch deutlich steigern, vermutet man in Sachsen. Im Zuge der zweiten Corona-Welle habe die Nachfrage zuletzt wieder deutlich zugenommen, weshalb Sachsen das Hilfsangebot über den Fonds vorerst bis Ende Juni 2021 verlängert hat.

Sachsen-Anhalt 

In Sachsen-Anhalt führt der Weg für Start-ups zur ibg Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt. Sie stellt Hilfen speziell für Start-ups bereit, finanziert ist die Gesellschaft aus einem Risikokapitalfonds.

Drei Anträge sind bis Mitte Januar eingegangen – und drei hat die IBG auch positiv beschieden. 1,2 Millionen Euro hat das Land dafür in die Hand genommen.

Schleswig-Holstein

Auch im hohen Norden versuchen sie, ihre Start-ups durch die Krise zu bringen. Aufgelegt hat das Bundesland Schleswig-Holstein dafür das „Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein“, welches das Land zu Beginn mit insgesamt 15 Millionen Euro ausgestattet hat. Aufgrund der hohen Nachfrage hat Schleswig-Holstein weitere zehn Millionen Euro dazu geschossen, womit die Fondsgröße nun bei 25 Millionen Euro liegt.

Beteiligt sind an dem Programm der Bund, das Land Schleswig-Holstein und die „Mittelständische Beteiligungsgesellschaft“(MBG), die stille und offene Beteiligungen eingehen oder Nachrang- und Wandeldarlehen ausgeben. 49 Anträge sind bis Mitte Januar eingegangen, 26 wurden bewilligt, zwölf haben die Entscheider abgelehnt. Die ausgereichte Summe beläuft sich bis zu diesem Zeitpunkt sich auf 7,86 Millionen Euro, wobei das Bundesland erwartet, dass es künftig wesentlich mehr werden.

Thüringen

In Thüringen müssen sich die Start-ups ihre Förderung mit anderen Unternehmen teilen. Konkret hat die „beteiligungsmanagement Thüringen GmbH“, die im Auftrag des Landes agiert, zwei Fonds aufgelegt, um die Folgen der Pandemie abzuschwächen. Die investieren sowohl in Start-ups als auch in andere Unternehmen. Konkret sind das der „Thüringer Zukunftsfonds“, der aus Landesmitteln gespeist wird und der „Thüringer Zukunftsfonds II“, der aus Mitteln der KfW gespeist wird.

Die Bedingungen, um eine Förderung in Anspruch zu nehmen, sind derweil sehr auf Start-ups zugeschnitten. Unternehmen dürfen nicht börsennotiert sein, müssen weniger als 50 Mitarbeiter und eine Bilanzsumme von weniger als zehn Millionen Euro haben. Darüber hinaus darf die Eintragung ins Handelsregister nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.

Investiert haben die beiden Fonds durchaus schon in Start-ups. So flossen bis Mitte Januar  7,4 Millionen aus dem ersten Thüringer Zukunftsfonds und 3,8 Millionen Euro aus dem Thüringer Zukunftsfonds II.


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