Gorillas durfte streikende Mitarbeitende entlassen

Sophie Deistler Sophie Deistler | 08.04.2022

Das Berliner Arbeitsgericht gibt dem Lieferdienst recht. Das Gorillas Workers Collective sei keine Gewerkschaft im rechtlichen Sinne. Die klagenden Fahrer kündigen Berufung an.

Das Berliner Arbeitsgericht hat zugunsten von Gorillas entschieden. Der Schnelllieferdienst hatte nach Streiks im vergangenen Herbst 350 Fahrerinnen und Fahrer fristlos entlassen. Drei von ihnen hatten daraufhin gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Nun gab das Gericht Gorillas recht, wie Gründerszene berichtete.

Das „Gorillas Workers Collective“ sei nicht gewerkschaftlich organisiert und hätte demnach nicht zu Streiks und Blockaden aufrufen dürfen, begründete das Berliner Arbeitsgericht. Noch ist das Urteil jedoch nicht rechtskräftig. Der Anwalt Benedikt Hopmann, der die entlassenen Fahrer vor Gericht vertritt, möchte nun in Berufung gehen. Seiner Auffassung nach widerspricht das deutsche Streikrecht der Europäischen Sozialcharta. Diese hatte Deutschland im Jahr 1961 erstmals unterzeichnet und 1965 ratifiziert. Die revidierte Fassung der Charta aus dem Jahr 1996 trat hingegen erst im vergangenen Mai in Deutschland in Kraft.

Das Gorillas Workers Collective zeigt sich enttäuscht über das Urteil. Kurze Zeit nach der Urteilsverkündung postete die Gruppe auf Twitter ein Foto von drei Gorillas, die sich die Augen, Ohren und den Mund zuhalten mit dem Text: „Even law guarantees a right to strike. 1952, nazi judge Hans Carl Nipperdey disagrees. 2022, judge Thomas Kühn agrees with him. Shame! Germany was given the chance to clear its name, but once again played the blind/deaf/mute. We keep fighting for an unrestricted right to strike!“

Im November des vergangenen Jahres hatte das Berliner Arbeitsgericht noch zugunsten der Gorillas-Mitarbeitenden entschieden. Der Lieferdienst hatte versucht, mit einer Klage die Wahl eines Betriebsrats zu stoppen. Sowohl das Berliner Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg als höhere Instanz hatten die Klage jedoch abgewiesen (wir berichteten).


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