Kleinanleger gehen gegen Volocopter auf die Barrikaden

Tom Schmidtgen Tom Schmidtgen | 10.06.2021

Vor dem Exit des Start-ups fürchten viele Crowdinvestoren, nicht ausreichend zu profitieren. Sie schreiben einen Brandbrief an die Gründer. Einige erwägen eine Klage.

Vor dem geplanten Spac-Börsengang von Volocopter brodelt es: Einige Kleinanleger befürchten, nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. 2013 investierten 750 Anleger per Crowdfunding in das Flugtaxi-Start-up aus Bruchsal. Innerhalb von drei Tagen erreichte Volocopter damals das Funding-Ziel von 1,2 Millionen Euro. Der Grund für die Empörung jetzt ist ein Brief des Managements an die Anleger, in dem ein Ende der Zusammenarbeit angedeutet wird. „Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen einen Teil der Luftfahrtpioniergeschichte geschrieben zu haben”, schreibt die Geschäftsführung Ende März, berichtet Capital. Die Crowdinvestoren befürchten mit Kleinstbeträgen aus dem Unternehmen gedrängt zu werden, bevor der Spac-Börsengang ansteht. 

22 Investoren haben nun wiederum einen Brief an die Gründer geschrieben. Die bisherige Kommunikation lasse befürchten, „dass Volocopter uns als Ballast abwirft, bevor kommerzielle Höhenflüge beginnen“, heißt es darin. Man fordere deswegen ein klares Bekenntnis zur weiteren Beteiligung der Kleinanleger. Sollte es hart auf hart kommen, erwägt ein Teil der Investorengruppe sogar eine Klage gegen das Start-up, schreibt Capital. Die Anleger steckten damals zwischen 250 und 10.000 Euro in Volocopter. Heute wird das Start-up mit knapp unter einer Milliarde Euro bewertet. Damit ist Volocopter das erfolgreichste crowdfinanzierte Start-up Deutschlands. 

Die Crowdinvestoren sind nicht als Gesellschafter am Unternehmen beteiligt, sondern über sogenannte partiarische Darlehen, schreibt Capital, die die Verträge einsehen konnten. Das heißt, sie erhalten eine Erfolgsbeteiligung und werden zum Vertragsende ausgezahlt. Volocopter hat bis Ende Juni Zeit, die Verträge einseitig zu kündigen. Allerdings erwirtschaftete das Start-up bisher keinerlei Gewinne. Laut Vertrag stünde den Investoren im Falle eines Exits ein Bonuszins zu – falls sie nicht vorher gekündigt werden. Ansonsten erhalten die Kleinanleger nur einen Zins von einem Prozent pro Jahr.


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