Deutsche Bahn soll Mobilitäts-Start-ups behindert haben
Janina Gerhardt | 21.04.2022Das Kartellamt hat den DB-Konzern abgemahnt, weil er andere Mobilitätsplattformen möglicherweise behindert haben soll. Laut der Behörde würde das dem Wettbewerb schaden.
Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn abgemahnt, wie die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt gab. Das Amt sei zu dem Ergebnis gekommen, dass „bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der Deutschen Bahn gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen“.
Über Mobilitätsplattformen können Kunden ihre Routen planen und beispielsweise den Kauf von Tickets für Züge und Fernbusse kombinieren. Diesen Plattformen stellt die Deutsche Bahn allerdings keine Prognose-Daten über Verspätungen oder Ausfälle ihrer Züge zur Verfügung. „Viele dieser Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der DB nicht denkbar. Daher sind wir der Auffassung, dass die Mobilitätsanbieter zum Beispiel einen Anspruch auf die Verkehrsdaten der Bahn wie Verspätungen oder Zugausfälle haben. Die Geschäftsmodelle können sonst nicht funktionieren“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Im Verfahren werden auch Werbeverbote und Rabattverbote für Drittanbieter thematisiert. Außerdem untersucht das Kartellamt eine mögliche Diskriminierung eines Teils der Mobilitätsplattformen bei der Provisionshöhe für den Ticketverkauf.
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