„Nutzlos“ und „Praxisfern“: Kritik am neuen Gesetz zur Mitarbeiterbeteiligung

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf beschlossen. Nun mehrt sich die Kritik von Branchenvertretern.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum Fondsstandortgesetz (FoG) beschlossen. Dadurch soll künftig die Verwaltung von Wagniskapitalfonds von der Umsatzsteuer befreit werden. Der steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen soll sich dann auf 720 Euro verdoppeln. Wenn Mitarbeiter an Start-ups beteiligt werden, will der Bund die Gewinne erst nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel besteuern. Bisher müssen Vorteile aus einer solchen Beteiligung direkt versteuert werden.
„Deutschland wird attraktiver und wettbewerbsfähiger als Fondsstandort“, sagt Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). „Wichtig ist mir, dass die Beschäftigten auch am Erfolg der Unternehmen teilhaben können.“
Harsche Kritik am Gesetz kommt aber von Branchenvertretern. Auf Twitter schreibt Christian Miele, Präsident des Start-up-Verbands: „Der Vorschlag von Olaf Scholz wird ein Rohrkrepierer wie er im Buche steht. Nutzlos. Praxisfern. Einfach untauglich.“ Ihm gehen die Vorschläge nicht weit genug. Auch Bitkom-Präsident Achim Berg kritisiert das neue Gesetz. „Davon werden zu wenige Startups profitieren, es bleiben zu viele steuerliche Risiken für die Mitarbeiter und die steuerlichen Freibeträge sind deutlich zu niedrig und mit zu großen Einschränkungen versehen“, schreibt er in einer Mitteilung. Genau wie Miele kritisiert auch Berg den zu geringen Steuerfreibetrag. „Wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, brauchen wir einen Freibetrag von mindestens 5.000 Euro“, schreibt Berg.
Die Union kündigte an, im Bundestag nachzuschärfen. „Rücksprachen mit den Betroffenen lassen vermuten, dass der Gesetzentwurf nicht weit genug geht“, schreibt Antje Tillmann (CDU), finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. „Im parlamentarischen Verfahren werden wir uns dafür einsetzen, dass Deutschland regulatorisch mit anderen Standorten mitkonkurrieren kann.“ Als nächstes wird das Gesetz im Bundestag beraten.

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