BGH-Urteil stärkt CBD-Start-ups den Rücken

Jan Schulte Jan Schulte | 29.03.2021

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Verkauf von CBD-Blüten an Kunden legal sein. Es bleibt jedoch bei einer entscheidenden Einschränkung.

Start-ups, die in Deutschland auf das Cannabinoid CBD setzen, haben es meist nicht leicht. Nun konnten Sie einen Teilerfolg erzielen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Verkauf von CBD-Blüten an Endkunden legal sein kann – vorausgesetzt, es ist sichergestellt, dass sich daran nicht berauschen können. 

Cannabinoide sind Wirkstoffe, die in verschiedenen Pflanzen enthalten sind. Die bekanntesten sind THC und CBD. Da diese beiden eine berauschende Wirkung haben können, ist für Start-ups der Vertrieb von Produkten kompliziert. Als Start-up, das auf Cannabinoide setzt, gebe es häufig Diskussionen mit Behörden, sagte jüngst etwa Synbiotic-Gründer Lars Müller gegenüber Startbase. 

In dem Fall vor dem BGH ging es um ein Urteil des Landgerichts Braunschweig gegen zwei Angeklagte, die in ihren Läden losen Tee aus EU-zertifiziertem Nutzhanf verkauft hatten. Das Landgericht Braunschweig hatte sie zu einer mehrmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, da man sich an den Produkten berauschen konnte, wenn sie als Zutat zum Backen verwendet würden. Der BGH hob dieses Urteil nach einer Revision der Angeklagten auf, hielt allerdings die Feststellung zum Tatgeschehen aufrecht. Das Landgericht habe nicht geprüft, ob es die Angeklagten auch darauf angelegt hätten, das Produkt als Backzutat zu verwenden. 


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