Das steht im Entwurf der deutschen Start-up-Strategie

Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition angekündigt, Gründer stärker zu unterstützengen. Der nun vorgelegte Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium enthält eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen.

Es war ein kleines Pfingstgeschenk, welches das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am Freitag der deutschen Start-up-Landschaft überreichte: Deutschland bekommt eine Start-up-Strategie. 28 Seiten ist der erste Entwurf des Hauses von Minister Robert Habeck (Grüne) dick. Darin enthalten sind viele warme Worte. „Die Bundesregierung ist überzeugt: Deutschland braucht Menschen, die mutig neue Wege beschreiten und dafür Risiken eingehen“, heißt es etwa. Dafür wolle sie „bestmöglichen Rahmenbedingungen schaffen – und auch selbst neue Wege beschreiten“. Deutschland und Europa sollen ein starker Start-up-Standort werden. 

Vertreter der deutschen Start-up-Szene zeigten sich teils begeistert. „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung bereits in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit die Arbeiten an einer umfassenden Start.up-Strategie aufgenommen hat“, sagt Christian Miele, Vorstandsvorsitzender des deutschen Start-up-Verbandes.  Der nun vorliegende Entwurf setze die richtigen Schwerpunkte, um die Bedingungen für Start-ups in Deutschland zu verbessern.

Auch Achim Berg, Präsident des Digitalverbands Bitkom, lobte den Entwurf des Wirtschaftsministeriums. „Die Bundesregierung hat erkannt: Nur mit jungen, innovativen und vor allem mutigen Tech-Gründungen wird Deutschland den Übergang in eine digitale und datengetriebene Wirtschaft meistern“, sagt er. „Die Start-up-Strategie setzt dabei an einer Vielzahl von Stellen an, um den Start-up-Standort Deutschland international auf Augenhöhe zu bringen.“

Bis zur finalen Version muss der Strategie-Entwurf zwar noch in die Ressortabstimmung mit anderen Ministerien, etwa dem Finanzministerium oder dem Arbeitsministerium, doch wird schon in der ersten Fassung klar, welche Punkte die Bundesregierung angehen dürfte. Die drei wichtigsten Vorschläge im Überblick.

Finanzierung von Start-ups 

Die Bundesregierung soll nach der Idee des BMWK die Finanzierung von Start-ups fördern. Denn noch immer gibt es eine dabei eine Lücke, erst recht, wenn es um die großen Finanzierungsrunden kurz vor einem Börsengang geht. „Vor allem im Spätphasensegment und damit bei größeren Finanzierungsrunden geben ausländische Investoren – vor allem aus den USA und Asien – den Ton an. So sind die 20 größten europäischen Scale-ups zu 63 Prozent von US-Investoren finanziert“, heißt dazu auch in dem Entwurf. 

Die Bundesregierung werde daher die Finanzierungsinstrumente für Start-ups deutlich erweitern, heißt es, mehr privates und öffentliches Kapital solle mobilisiert werden. Konkret weist das BMWK dazu auf den Zukunftsfonds, über den von der Bundesregierung unterstützt bis zu 30 Milliarden Euro in Start-ups fließen sollen.

An vielen Stellen ist der Entwurf aber noch recht vage. „Die Bundesregierung prüft zudem ein neues Modul, mit dem junge innovative Unternehmen Finanzierungen erhalten sollen, die bislang keinen Zugang zu Venture Capital-Fondsfinanzierungen hatten“, heißt es darin. Auch werde die Bundesregierung die Anforderungen an Börsengänge überprüfen, es gehe darum, gesetzliche Regelungen an internationale Standards anzupassen und die Börsenzulassungsvorschriften zu modernisieren. „Die angekündigte Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzierungsinstrumente erleichtert Start-ups den Zugang zu Kapital in der Skalierungsphase“, sagt dazu Miele vom Start-up-Verband.

Geht es nach dem BMWK, sollen Start-ups auch Wagniskapital von Rentenversicherungen und Pensionskassen erhalten. Das passiert in Deutschland bisher so gut wie nie. Die in Aussicht gestellte stärkere Kapitalmarktorientierung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge spiele eine „maßgebliche Rolle, um den Wohlstand in unserem Land sichern und steigern zu können“, kommentiert Miele.

Mitarbeiterbeteiligung

Nach dem Vorschlag soll die Bundesregierung auch die Mitarbeiterbeteiligung erleichtern. Zwar ist es auch jetzt schon für Gründerinnen und Gründer möglich, ihre Mitarbeiter am eigenen Unternehmen zu beteiligen, nur ist das für die oft unattraktiv. Schon die vergangene Bundesregierung aus Union und SPD ging das Thema in ihrem Fondsstandortgesetz an. Der Steuerfreibetrag stieg dadurch von 360 Euro auf 1.440 Euro an. Auch müssen Mitarbeiter ihre Beteiligung erst nach zwölf Jahren besteuern oder wenn sie ihren Arbeitgeber wechseln. Start-up-Vertretern reichte das nicht. Beim Start-up-Verband war unter anderem von einem „Rohrkrepierer“ die Rede.

Kommt der Entwurf des BMWK so durch, dann dürfte sich die Lage für deutsche Start-ups deutlich verbessern. So soll die Zwölfjahresfrist ausgeweitet werden. Auch will die Bundesregierung immerhin prüfen, ob ein Arbeitgeberwechsel immer zur Besteuerung führen muss. Der Steuerfreibetrag würde erneut steigen. Zudem gehe es um eine praxistaugliche „Lösung“.  Für Start-ups werde es so deutlich leichter, die dringend gebrauchten Talente zu gewinnen, sagt Bitkom-Präsident Berg. 

Die konkrete Umsetzung 

Start-ups insgesamt sollen stärker ins Zentrum rücken, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung werde „die Vernetzung aller relevanten Akteure im Start-up-Ökosystem vorantreiben“. Dazu solle sie ein Netzwerk von Kontaktstellen für Start-ups in allen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden einrichten. Zudem werde sie den Dialog mit allen relevanten Gruppen regelmäßig fortsetzen.

Doch fehlen dem Entwurf an vielen Stellen Konkretisierungen. Genaue Zeiträume, bis wann welche Maßnahme durchgeführt werden sollte, fehlen. Im Entwurf ist lediglich von der aktuellen Legislaturperiode die Rede. Die Strategie solle nun zügig beschlossen werden, fordert Bitkom-Präsident Berg. Auch müsse sie noch stärker mit konkreten Maßnahmen und zeitlichen Vorgaben hinterlegt werden. „Denn auch in vergangenen Legislaturperioden hat es nicht an Versprechungen an Gründerinnen und Gründer gefehlt – doch eingelöst wurden sie häufig nicht. Die jetzt vorgelegten ambitionierten Pläne dürfen nicht im politischen Klein-Klein zerrieben, sondern müssen vollumfänglich umgesetzt werden.“


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